Schnelle Seitennavigation
zu Dokumentzu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/EFZG - Entgeltfortzahlungsgesetz/
Dokument
§ 7 EFZG
Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz)
Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz)
Bundesrecht
§ 7 EFZG – Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers
(1) Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Fortzahlung des Arbeitsentgelts zu verweigern,
- 1.
solange der Arbeitnehmer die von ihm nach § 5 Abs. 1 vorzulegende ärztliche Bescheinigung nicht vorlegt oder den ihm nach § 5 Abs. 2 obliegenden Verpflichtungen nicht nachkommt;
- 2.
wenn der Arbeitnehmer den Übergang eines Schadensersatzanspruchs gegen einen Dritten auf den Arbeitgeber (§ 6) verhindert.
(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer die Verletzung dieser ihm obliegenden Verpflichtungen nicht zu vertreten hat.
Zu § 7: Vgl. RdSchr. 98 b Zu § 7 EFZG.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/EFZG - Entgeltfortzahlungsgesetz/
Direkter Link zu diesem Dokument:
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=142053,9
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=142053,9
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.
Keine Zitierungen vorhanden.