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/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/BesVersAnpG 2015/2016 NRW,NW - Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2015/2016 Nordrhein-Westfalen/
Dokument
§ 1 BesVersAnpG 2015/2016 NRW
Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2015/2016 im Land Nordrhein-Westfalen (Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2015/2016 Nordrhein-Westfalen - BesVersAnpG 2015/2016 NRW)
Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2015/2016 im Land Nordrhein-Westfalen (Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2015/2016 Nordrhein-Westfalen - BesVersAnpG 2015/2016 NRW)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
§ 1 BesVersAnpG 2015/2016 NRW – Geltungsbereich
Dieses Gesetz gilt für die
- 1.
Beamtinnen und Beamten des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände sowie der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts; ausgenommen sind die Ehrenbeamtinnen und -beamten und die Beamtinnen und Beamten auf Widerruf, die nebenbei verwendet werden,
- 2.
Richterinnen und Richter des Landes; ausgenommen sind die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter und
- 3.
Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/BesVersAnpG 2015/2016 NRW,NW - Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2015/2016 Nordrhein-Westfalen/
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http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=7477736,2
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