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§ 19a AFG
Arbeitsförderungsgesetz (AFG)
Bundesrecht

Zweiter Abschnitt – Beschäftigung und Arbeitsmarkt → Zweiter Unterabschnitt – Arbeitsvermittlung

Titel: Arbeitsförderungsgesetz (AFG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: AFG
Gliederungs-Nr.: 810-1
Normtyp: Gesetz

§ 19a AFG

(weggefallen)

/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/AFG - ArbeitsförderungsG/§§ 4 - 62d, Zweiter Abschnitt - Beschäftigung und Arbeitsmarkt/§§ 13 - 24c, Zweiter Unterabschnitt - Arbeitsvermittlung/
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