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Niedersächsisches Sparkassengesetz (NSpG)
Landesrecht Niedersachsen
Titel: Niedersächsisches Sparkassengesetz (NSpG)
Normgeber: Niedersachsen
Amtliche Abkürzung: NSpG
Gliederungs-Nr.: 20320
Normtyp: Gesetz

Niedersächsisches Sparkassengesetz (NSpG)

Vom 16. Dezember 2004 (Nds. GVBl. S. 609 - VORIS 20320 -)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. November 2015 (Nds. GVBl. S. 312)

Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Redaktionelle Inhaltsübersicht §§
  
Erster Teil  
Sparkassen  
  
Erster Abschnitt  
Allgemeine Vorschriften  
  
Sparkassenträger1
Zusammenlegung von Sparkassen2
Rechtsnatur3
Aufgaben4
Aufgaben des Trägers, Haftung der Sparkasse5
Sparkassenverordnung, Sparkassensatzung6
Sparkassenzweckverbände7
  
Zweiter Abschnitt  
Verwaltung der Sparkassen  
  
Organe8
Vorstand9
Aufgaben des Vorstands, Berichtspflichten10
Zusammensetzung des Verwaltungsrats11
Vorsitz im Verwaltungsrat12
Mitglieder des Verwaltungsrats13
Ausschließungsgründe14
Schweigepflicht15
Aufgaben des Verwaltungsrats16
Sitzungen des Verwaltungsrats17
Einspruch18
Gründe der Ausschließung von der Mitwirkung bei Entscheidungen19
Kreditausschuss, sonstige Ausschüsse20
Prüfungsausschuss20a
Beschäftigte der Sparkasse21
  
Dritter Abschnitt  
Rechnungslegung und Entlastung  
  
Geschäftsjahr22
Jahresabschluss und Entlastung23
Verwendung des Jahresüberschusses24
  
Vierter Abschnitt  
Staatsaufsicht  
  
Aufsicht25
Befugnisse der Sparkassenaufsichtsbehörde26
  
Zweiter Teil  
Girozentrale  
  
Aufgaben27
  
Dritter Teil  
Sparkassen- und Giroverband  
  
Rechtsnatur, Aufsicht28
Aufgaben, Verbandssparkassen29
  
Vierter Teil  
Andere Träger  
  
Andere Träger30
  
Fünfter Teil  
Auflösung von Sparkassen, Haftung des Trägers  
  
Auflösung der Sparkasse31
Haftung des Trägers32
  
Sechster Teil  
Änderungs-, Übergangs- und Schlussvorschriften  
  
Änderung anderer Vorschriften33
Sparkassenwesen in der Region Hannover33a
Übergangsregelung34
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten von Vorschriften35


/Gesetze des Bundes und der Länder/Niedersachsen/NSpG,NI - Niedersächsisches Sparkassengesetz/
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