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Gemeinsame Geschäftsordnung des Bundestages und des Bundesrates für den Ausschuss nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuss)
Bundesrecht
Titel: Gemeinsame Geschäftsordnung des Bundestages und des Bundesrates für den Ausschuss nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuss)
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: GO VermAussch
Gliederungs-Nr.: 1101-2
Normtyp: Gesetz

Gemeinsame Geschäftsordnung des Bundestages und des Bundesrates für den Ausschuss nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuss) (1)

In der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 1101-2, veröffentlichten bereinigten Fassung

Zuletzt geändert durch die Bekanntmachung vom 30. April 2003 (BGBl. I S. 677)

Zur Ausführung des Artikels 77 des Grundgesetzes hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates für den Vermittlungsausschuss die folgende Geschäftsordnung beschlossen: (1)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Ständige Mitglieder1
Vorsitz2
Vertretung3
Wechsel der Mitglieder und Stellvertreter4
Bundesregierung5
Teilnahme anderer Personen6
Beschlussfähigkeit7
Mehrheit8
Unterausschüsse9
Verfahren im Bundestag10
Verfahren im Falle eines Einigungsvorschlages auf Bestätigung des Gesetzesbeschlusses11
Abschluss des Verfahrens12
Außer-Kraft-Treten13
(1) Amtl. Anm.:
Überschrift u. Einleitungssatz: GG 100-1


/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/GO VermAussch - Geschäftsordnung Vermittlungsaussschuß/
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