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Abschnitt 1 BeschaffRlTMIK
Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales für das Verfahren bei Beschaffungen im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales (Beschaffungsrichtlinie TMIK - BeschaffRlTMIK)
Landesrecht Thüringen
Titel: Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales für das Verfahren bei Beschaffungen im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales (Beschaffungsrichtlinie TMIK - BeschaffRlTMIK)
Normgeber: Thüringen
Amtliche Abkürzung: BeschaffRlTMIK
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Verwaltungsvorschrift

Abschnitt 1 BeschaffRlTMIK – Gegenstand und Geltungsbereich

Diese Richtlinie gilt für alle Behörden und Einrichtungen im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales (TMIK). Sie bildet die organisatorische Grundlage für die rechtmäßige, effektive und effiziente Wahrnehmung von zentralen und dezentralen Beschaffungsaufgaben.

Red. Hinweis zur Geltungsdauer

Außer Kraft am 31. Dezember 2029 durch Ziffer 11 Satz 1 der Richtlinie vom 6. März 2024 (ThürStAnz S. 518)



/Gesetze des Bundes und der Länder/Thüringen/BeschaffRlTMIK,TH - Beschaffungsrichtlinie TMIK/
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