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- Gesetze des Bundes und der Länder
- Bund
- WoBindG - Wohnungsbindungsgesetz
- §§ 4 - 12, Zweiter Abschnitt - Bindungen des Verfügungsberechtigten
Aktueller Ordner
- § 4 WoBindG, Überlassung an Wohnberechtigte
- § 5 WoBindG, Ausstellung der Bescheinigung über die Wohnberechtigung
- § 5a WoBindG, Sondervorschriften für Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf
- § 6 WoBindG (weggefallen)
- § 7 WoBindG, Freistellung von Belegungsbindungen, Übertragung von Belegungs- und Mietbindungen, E...
- § 8 WoBindG, Kostenmiete
- § 8a WoBindG, Ermittlung der Kostenmiete und der Vergleichsmiete
- § 8b WoBindG, Ermittlung der Kostenmiete in besonderen Fällen
- § 9 WoBindG, Einmalige Leistungen
- § 10 WoBindG, Einseitige Mieterhöhung
- § 11 WoBindG, Kündigungsrecht des Mieters
- § 12 WoBindG (weggefallen)