Schnelle Seitennavigation
zu Dokumentzu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation
/Gesetze des Bundes und der Länder/Saarland/PolKostV,SL - Polizeikostenverordnung/
Dokument
§ 3 PolKostV
Polizeikostenverordnung
Polizeikostenverordnung
Landesrecht Saarland
§ 3 PolKostV
Mit der Gebühr sind die der Polizei erwachsenen Auslagen mit Ausnahme der besonderen Auslagen abgegolten. Besondere Auslagen im Sinne dieser Verordnung sind die Beträge, die anderen Behörden oder anderen Personen für ihre Tätigkeit zu zahlen sind, die Aufwendungen für Verpflegung sowie die Kosten der benutzten Fahrzeuge. Sie können neben der Gebühr bzw. unbeschadet der persönlichen Gebührenfreiheit des § 3 des Saarländischen Gebührengesetzes geltend gemacht werden.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Saarland/PolKostV,SL - Polizeikostenverordnung/
Direkter Link zu diesem Dokument:
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=2548592,4,20141219
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=2548592,4,20141219
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.
Keine Zitierungen vorhanden.