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- SchaumwZwStV - Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung
- §§ 15 - 28, Abschnitt 7 - Zu den §§ 9 bis 12 des Gesetzes
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- § 15 SchaumwZwStV, Teilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem; Ausfallverfahren
- § 16 SchaumwZwStV, Erstellen des elektronischen Verwaltungsdokuments; Mitführen des eindeutigen R...
- § 17 SchaumwZwStV, Mitführen der Freistellungsbescheinigung
- § 18 SchaumwZwStV, Art und Höhe der Sicherheitsleistung
- § 19 SchaumwZwStV, Annullierung des elektronischen Verwaltungsdokuments
- § 20 SchaumwZwStV, Änderung des Bestimmungsorts oder des Empfängers von Schaumwein bei Verwendung...
- § 21 SchaumwZwStV, Eingangs- und Ausfuhrmeldung bei Verwendung des elektronischen Verwaltungsdoku...
- § 22 SchaumwZwStV, Beförderungen im Steuergebiet in Sonderfällen
- § 23 SchaumwZwStV, Beförderungen im Steuergebiet in Betriebe von Verwendern
- § 24 SchaumwZwStV, Beginn einer Beförderung im Ausfallverfahren
- § 25 SchaumwZwStV, Annullierung im Ausfallverfahren
- § 26 SchaumwZwStV, Änderung des Bestimmungsorts oder des Empfängers von Schaumwein im Ausfallverf...
- § 27 SchaumwZwStV, Eingangs- und Ausfuhrmeldung im Ausfallverfahren
- § 28 SchaumwZwStV, Ersatznachweise für die Beendigung der Beförderung