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/Gesetze des Bundes und der Länder/Berlin/NRSG,BE - Nichtraucherschutzgesetz/
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§ 8 NRSG
Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit (Nichtraucherschutzgesetz - NRSG)
Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit (Nichtraucherschutzgesetz - NRSG)
Landesrecht Berlin
§ 8 NRSG – Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. Januar 2008 in Kraft.
(2) Abweichend von Absatz 1 tritt § 7 am 1. Juli 2008 in Kraft.
(3) § 5 Satz 1 tritt am 1. Januar 2009 außer Kraft.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Berlin/NRSG,BE - Nichtraucherschutzgesetz/
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