Schnelle Seitennavigation
zu Dokumentzu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation
/Gesetze des Bundes und der Länder/Berlin/AZG,BE - Allgemeines Zuständigkeitsgesetz/§§ 14 - 19, 3. - Rat der Bürgermeister/
Dokument
§ 15a AZG
Gesetz über die Zuständigkeiten in der allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines Zuständigkeitsgesetz - AZG)
Gesetz über die Zuständigkeiten in der allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines Zuständigkeitsgesetz - AZG)
Landesrecht Berlin
3. – Rat der Bürgermeister
§ 15a AZG – Fachausschüsse
(1) Der Rat der Bürgermeister setzt Ausschüsse für einzelne Fachbereiche ein (Fachausschüsse).
(2) Die Zuständigkeiten der Fachausschüsse sollen den Geschäftsbereichen der Bezirksämter nach der Anlage zu § 37 des Bezirksverwaltungsgesetzes entsprechen. Soweit den Bezirksämtern nach Satz 3 bis 8 dieser Anlage die Zuordnung von Gliederungseinheiten zu einzelnen Geschäftsbereichen obliegt, soll die Zuständigkeit der Fachausschüsse nach den von den Bezirksämtern überwiegend gewählten Zuordnungen festgelegt werden.
(3) § 15 Absatz 3 gilt entsprechend.
(4) Das Nähere regelt die Geschäftsordnung.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Berlin/AZG,BE - Allgemeines Zuständigkeitsgesetz/§§ 14 - 19, 3. - Rat der Bürgermeister/
Direkter Link zu diesem Dokument:
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=145252,48
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=145252,48
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.
Keine Zitierungen vorhanden.