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Zitierungen zu § 1319 BGB, Aufhebung der bisherigen Ehe,
Dokumente 1 - 1 von 1
  • § 1320 BGB, Aufhebung der neuen Ehe

    Normgeber: Bund,  Gilt ab: 01.01.2002

    Abschnitt 1 – Bürgerliche Ehe → Titel 4 – Wiederverheiratung nach Todeserklärung Titel: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung: BGB Gliederungs-Nr.: 400-2