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Zitierungen zu § 818 BGB, Umfang des Bereicherungsanspruchs,
Dokumente 1 - 2 von 2
  • § 241 FamFG, Verschärfte Haftung

    Normgeber: Bund,  Gilt ab: 01.09.2009

    Abschnitt 9 – Verfahren in Unterhaltssachen → Unterabschnitt 1 – Besondere Verfahrensvorschriften Titel: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen ...

  • § 323b ZPO, Verschärfte Haftung

    Normgeber: Bund,  Gilt ab: 01.09.2009

    Abschnitt 1 – Verfahren vor den Landgerichten → Titel 2 – Urteil Titel: Zivilprozessordnung Normgeber: Bund Redaktionelle Abkürzung: ZPO Gliederungs-Nr.: 310-4 Normtyp: Gesetz