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- § 22 AbgG, Gesundheitsschäden
- § 23 AbgG, Versorgungsabfindung
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- § 25 AbgG, Hinterbliebenenversorgung
- § 25a AbgG, Versorgungsausgleich
- § 25b AbgG, Maßnahmen zur Kostendämpfung bei Versorgungsansprüchen
- § 26 AbgG, Anwendung beamtenrechtlicher Vorschriften