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- § 86 StGB, Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen
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- § 90b StGB, Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen
- § 90c StGB, Verunglimpfung von Symbolen der Europäischen Union
- § 91 StGB, Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
- § 91a StGB, Anwendungsbereich