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- Art. 29 BayJG, Sachliche Gebote und Verbote anzeigen
- BJagdG - Bundesjagdgesetz anzeigen
- § 1 BJagdG, Inhalt des Jagdrechts anzeigen
- § 2 BJagdG, Tierarten anzeigen
- § 3 BJagdG, Inhaber des Jagdrechts; Ausübung des Jagdrechts anzeigen
- § 4 BJagdG, Jagdbezirke anzeigen
- § 5 BJagdG, Gestaltung der Jagdbezirke anzeigen
- § 6 BJagdG, Befriedete Bezirke; Ruhen der Jagd anzeigen
- § 6a BJagdG, Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen anzeigen
- § 7 BJagdG anzeigen
- § 8 BJagdG, Zusammensetzung anzeigen
- § 9 BJagdG, Jagdgenossenschaft anzeigen
- § 10 BJagdG, Jagdnutzung anzeigen
- § 10a BJagdG, Bildung von Hegegemeinschaften anzeigen
- § 11 BJagdG, Jagdpacht anzeigen
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