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- §§ 1 - 66, Erster Teil - Wahl der Bürgerschaft
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Aktueller Ordner
- § 51 BremLWO, Feststellungen durch den Urnenwahlvorstand
- § 52 BremLWO, Einsatz elektronischer Datenverarbeitung bei der Ermittlung des Wahlergebnisses
- § 53 BremLWO, Ausstattung des Auszählwahlvorstandes
- § 54 BremLWO, Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk
- § 54a BremLWO, Zählung der Wähler durch den Auszählwahlvorstand
- § 54b BremLWO, Verfahren der Stimmauszählung durch den Auszählwahlvorstand
- § 55 BremLWO, Behandlung der Wahlbriefe, Vorbereitung der Ermittlung und Feststellung des Briefwa...
- § 55a BremLWO, Zulassung der Wahlbriefe, Tätigkeit des Briefwahlvorstandes
- § 55b BremLWO, Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Briefwahlbezirke; weitere Bestimmu...
- § 56 BremLWO, Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses der Unionsbürger
- § 57 BremLWO, Bekanntgabe des Wahlergebnisses
- § 57a BremLWO, Schnellmeldungen, vorläufige Wahlergebnisse
- § 58 BremLWO, Wahlniederschrift
- § 59 BremLWO, Übergabe und Verwahrung der Wahlunterlagen
- § 60 BremLWO, Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbereich
- § 60a BremLWO, Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses zur Stadtbürgerschaft
- § 61 BremLWO, Abschließende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Land
- § 62 BremLWO, Benachrichtigung der gewählten Bewerber
- § 63 BremLWO, Überprüfung der Wahl durch den Landeswahlleiter