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Kommunalabgabengesetz (KAG)
Landesrecht Rheinland-Pfalz
Titel: Kommunalabgabengesetz (KAG)
Normgeber: Rheinland-Pfalz
Amtliche Abkürzung: KAG
Gliederungs-Nr.: 610-10
Normtyp: Gesetz

Kommunalabgabengesetz (KAG)

Vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Mai 2022 (GVBl. S. 207)

Inhaltsübersicht §§
  
Erster Abschnitt  
Allgemeine Bestimmungen  
  
Anwendungsbereich1
Grundlagen der Abgabenerhebung2
Anwendung von Bundes- und Landesrecht3
Kleinbeträge4
  
Zweiter Abschnitt  
Steuern  
  
Gemeindesteuern5
Kreissteuern6
  
Dritter Abschnitt  
Benutzungsgebühren, Beiträge und Aufwendungsersatz  
  
Benutzungsgebühren, einmalige und wiederkehrende Beiträge7
Kostenrechnung für Benutzungsgebühren und wiederkehrende Beiträge8
Ermittlungsgrundsätze für einmalige Beiträge9
Besondere Bestimmungen für Parkflächen sowie Grün- und Immissionsschutzanlagen10
Wiederkehrende Beiträge für Verkehrsanlagen10a
Beiträge für Einrichtungen im Außenbereich11
Tourismus- und Gästebeiträge12
Aufwendungsersatz für Grundstücksanschlüsse13
Ratenzahlung und Stundung14
  
Vierter Abschnitt  
Straf- und Bußgeldbestimmungen  
  
Abgabenhinterziehung15
Leichtfertige Abgabenverkürzung und Abgabengefährdung16
  
Fünfter Abschnitt  
Schlussbestimmungen  
  
Übergangsbestimmung zu § 3 Abs. 2 Nr. 817
In-Kraft-Treten18


/Gesetze des Bundes und der Länder/Rheinland-Pfalz/KAG,RP - Kommunalabgabengesetz/
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