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/Gesetze des Bundes und der Länder/Hessen/HSOG,HE - Hessisches Sicherheits- und Ordnungsgesetz/§§ 104 - 109, DRITTER TEIL - Kosten/
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§ 107 HSOG
Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG)
Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG)
Landesrecht Hessen
DRITTER TEIL – Kosten
§ 107 HSOG – Kosten der Sonderordnungsbehörden
Die Kostenregelung für die Sonderordnungsbehörden ergibt sich aus den für diese Behörden geltenden besonderen Vorschriften.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Hessen/HSOG,HE - Hessisches Sicherheits- und Ordnungsgesetz/§§ 104 - 109, DRITTER TEIL - Kosten/
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