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Gesetz über die Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landeshochschulgesetz - LHG M-V)
Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern
Titel: Gesetz über die Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landeshochschulgesetz - LHG M-V)
Normgeber: Mecklenburg-Vorpommern
Amtliche Abkürzung: LHG M-V
Gliederungs-Nr.: 221-11
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern
(Landeshochschulgesetz - LHG M-V)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Januar 2011 (GVOBl. M-V S. 18)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Juni 2021 (GVOBl. M-V S. 1018)

Inhaltsübersicht §§
  
Teil 1  
Allgemeine Bestimmungen  
  
Geltungsbereich; Bezeichnungen1
Rechtsstellung2
Aufgaben3
Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung3a
Gleichberechtigung von Frauen und Männern4
Freiheit von Kunst und Wissenschaft, Forschung, Lehre und Studium5
Studiengebühren6
Verarbeitung personenbezogener Daten7
Verarbeitung personenbezogener Daten bei Online-Prüfungen7a
Zusammenwirken der Hochschulen8
Studienreform9
Erprobungsklausel10
  
Teil 2  
Staat und Hochschule  
  
Zusammenwirken von Staat und Hochschule11
Selbstverwaltungs- und staatliche Angelegenheiten12
Anhörungsrecht, Anzeige- und Genehmigungspflicht13
Informationsrecht, Aufsichtsmittel14
Hochschulplanung, Zielvereinbarungen15
Staatliche Finanzierung, Hochschulhaushalte, Gebühren16
  
Teil 3  
Studierende  
  
Kapitel 1  
Stellung der Studierenden  
  
Immatrikulation und Exmatrikulation17
Hochschulzugang18
Zugangsprüfungen und Erweiterungsprüfungen19
Einstufungsprüfung, sonstige Leistungsnachweise20
Rechte und Pflichten der Studierenden21
Gasthörerinnen und Gasthörer22
Studienkollegs23
  
Kapitel 2  
Studierendenschaft  
  
Rechtsstellung und Aufgaben der Studierendenschaft24
Organe der Studierendenschaft25
Satzungen der Studierendenschaft26
Finanzen der Studierendenschaft27
  
Teil 4  
Lehre, Studium und Prüfungen, Wissenschaftliche Weiterbildung  
  
Studienziel, Studiengänge28
Regelstudienzeit29
Lehrangebot30
Wissenschaftliche Weiterbildung31
Organisation der wissenschaftlichen Weiterbildung und des Fernstudiums32
(weggefallen)33
Studienberatung34
Studienjahr35
Prüfungen36
(weggefallen)37
Prüfungsordnungen38
Studienordnungen, Studienplan39
Fernstudium40
  
Teil 5  
Akademische Grade, Promotion, Habilitation  
  
Inländische Grade41
Ausländische Grade42
Promotion, Habilitation43
Doktorandinnen und Doktoranden44
  
Teil 6  
Forschung und Entwicklung  
  
Aufgaben der Forschung45
Koordinierung der Forschung46
Forschung mit Mitteln Dritter47
Forschungsberichte, Veröffentlichung von Forschungsergebnissen48
Entwicklungsvorhaben49
  
Teil 7  
Mitgliedschaft und Mitwirkung  
  
Mitgliedschaft50
Allgemeine Pflichten und Grundsätze der Mitwirkung51
Zusammensetzung und Stimmrecht52
Wahlen53
Öffentlichkeit54
  
Teil 8  
Personal der Hochschulen  
  
Kapitel 1  
Wissenschaftliches und künstlerisches Personal  
  
Allgemeines55
Dienstvorgesetzte oder Dienstvorgesetzter56
  
Kapitel 2  
Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer  
  
Dienstliche Aufgaben der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer57
Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren58
Berufungsverfahren59
Berufung von Professorinnen und Professoren60
Dienstrechtliche Stellung der Professorinnen und Professoren61
Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren62
Tenure-Track-Professur62a
Führung der Bezeichnung Professorin oder Professor63
Forschungs- und Praxissemester64
Professorenvertreterin und Professorenvertreter65
  
Kapitel 3  
Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter  
  
Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter66
Ärztliches Personal67
(weggefallen)68
  
Kapitel 4  
Gemeinsame Vorschriften für das wissenschaftliche und künstlerische Personal  
  
Umfang der Lehrverpflichtung69
Dienstrechtliche Sonderregelungen70
Nebentätigkeiten71
  
Kapitel 5  
Weiteres Hochschullehrpersonal  
  
Privatdozentinnen und Privatdozenten72
Außerplanmäßige Professorinnen und Professoren, Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren73
Gastprofessorinnen und Gastprofessoren74
Nebenberufliche künstlerische Professorinnen und Professoren75
Lehrbeauftragte76
  
Kapitel 6  
Weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter  
  
Fachpraktische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter77
Weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter78
  
Kapitel 7  
Hilfskräfte  
  
Wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte79
  
Teil 9  
Aufbau und Organisation der Hochschule  
  
Kapitel 1  
Zentrale Gremien und Verwaltung  
  
Konzil80
Senat81
Hochschulleitung82
Hochschulleiterin oder Hochschulleiter83
Aufgaben der Hochschulleiterin oder des Hochschulleiters84
(weggefallen)85
Hochschulrat86
Kanzlerin oder Kanzler87
Gleichstellungsbeauftragte88
Behindertenbeauftragte oder Behindertenbeauftragter89
  
Kapitel 2  
Fachbereiche  
  
Fachbereiche90
Fachbereichsrat91
Fachbereichsleitung92
Gemeinsame Fachbereiche und Einrichtungen92a
Studiendekanin oder Studiendekan93
  
Kapitel 3  
Organisationseinheiten  
  
Zentrale Einrichtungen und Organisationseinheiten94
Wissenschaftliche Einrichtungen an der Hochschule95
  
Teil 10  
Universitätsmedizin  
  
Universitätsmedizin - Rechtsstellung, Mitgliedschaft96
Aufgaben der Universitätsmedizin97
Organe98
Fachbereichsrat99
Fachbereichsleitung100
Aufsichtsrat101
Vorstand102
Organisatorische Grundeinheiten103
Lehrkrankenhäuser und zugeordnete Einrichtungen103a
Rechtsaufsicht104
Satzung der Universitätsmedizin104a
Wirtschaftsführung, Rechnungswesen und Gewährträgerschaft104b
Baumaßnahmen104c
Personal, Tarifrecht104d
  
Teil 11  
Körperschaftsvermögen  
  
Körperschaftsvermögen und Körperschaftseinnahmen105
Rechnungslegung und Rechnungsprüfung106
  
Teil 12  
Verwaltungsfachhochschule  
  
Rechtsstellung der Verwaltungsfachhochschule107
  
Teil 13  
Anerkennung von Hochschulen  
  
Anerkennung108
Anerkennungsverfahren109
Folgen der Anerkennung110
Verlust der Anerkennung111
Ordnungswidrigkeiten, Ordnungsmaßnahmen112
  
Teil 14  
Übergangs- und Schlussbestimmungen  
  
Bisherige Dienstverhältnisse und Berufungsvereinbarungen113
Übergangsvorschriften114
Folgeänderungen115
Inkrafttreten, Außerkrafttreten116


/Gesetze des Bundes und der Länder/Mecklenburg-Vorpommern/LHG M-V,MV - Landeshochschulgesetz/
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