Schnelle Seitennavigation
zu aktuellem Ordnerzu Gliederungsaufbau
zu Inhalsübersicht-Funktionen
Inhaltsübersicht
zu Seitennavigation/Gesetze des Bundes und der Länder/Hamburg/AbgG,HH - Abgeordnetengesetz/§§ 27 - 30, Siebter Abschnitt - Übergangsregelungen/
Pfad
- Gesetze des Bundes und der Länder
- Hamburg
- AbgG,HH - Abgeordnetengesetz
- §§ 27 - 30, Siebter Abschnitt - Übergangsregelungen
Aktueller Ordner
- § 27 AbgG, Übergangsregelung für Angehörige des öffentlichen Dienstes, Richterinnen und Richter
- § 28 AbgG, Versorgung für Zeiten vor In-Kraft-Treten des Gesetzes
- § 29 AbgG, Zeiten der Mitgliedschaft vor In-Kraft-Treten des Gesetzes
- § 29a AbgG, Übergangsregelung zu der ab dem Beginn der 21. Wahlperiode geänderten Altersgrenze fü...
- § 29b AbgG, Übergangsregelung zu der ab Beginn der 22. Wahlperiode geänderten Entgelthöhe nach § ...
- § 29c AbgG, Übergangsregelung zur ab Beginn der 22. Wahlperiode geltenden Neufassung des § 11 Abs...
- § 29d AbgG, Übergangsregelung zu der ab dem 1. Juni 2022 geänderten Entgelthöhe nach § 2 Absatz 1...
- § 30 AbgG, In-Kraft-Treten