Schnelle Seitennavigation

zu Dokument
zu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation

Dokument

Gesetznavigation: zum vorherigen Abschnitt (kein Dokument)

Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG)
Landesrecht Bayern
Titel: Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG)
Normgeber: Bayern
Amtliche Abkürzung: BaySchFG
Gliederungs-Nr.: 2230-7-1-K
Normtyp: Gesetz

Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 455, 633, BayRS 2230-7-1-K)

Zuletzt geändert durch § 6 des Gesetzes vom 10. August 2023 (GVBl. S. 495)

Redaktionelle Inhaltsübersicht Artikel
  
Erster Teil  
Allgemeines  
  
Geltungsbereich1
Personalaufwand2
Schulaufwand3
  
Zweiter Teil  
Öffentliche Schulen  
  
Abschnitt I  
Allgemeines  
  
Betrieb und Unterhaltung4
Finanzhilfen,Verordnungsermächtigung5
  
Abschnitt II  
Staatliche Schulen  
  
Träger des Personalaufwands6
Vergütung des Unterrichts durch Lehrkräfte der Kirchen und kirchlichen Genossenschaften an Grundschulen, Mittelschulen und Förderzentren7
Träger des Schulaufwands8
Schulverband9
Leistungen für Gastschüler, Verordnungsermächtigung10
Staatliche Heimschulen11
Bedarfsaufbringung in besonderen Fällen12
(weggefallen)13
Verwaltung des Schulvermögens14
  
Abschnitt III  
Kommunale Schulen  
  
Träger des Personalaufwands und des Schulaufwands15
Lehrpersonalzuschüsse16
Lehrpersonalzuschüsse für Gymnasien, Realschulen und Schulen des Zweiten Bildungswegs; Verordnungsermächtigung17
Lehrpersonalzuschüsse für berufliche Schulen18
Leistungen für Gastschüler, Verordnungsermächtigung19
Besondere Leistungen für Berufs- und Fachschülerinnen und -schüler20
  
Abschnitt IV  
Lernmittelfreiheit, Schulgeldfreiheit  
  
Lernmittelfreiheit21
Staatliche Zuweisungen an die kommunalen Träger des Schulaufwands22
Schulgeldfreiheit23
  
Abschnitt V  
Heime und ähnliche Einrichtungen bei Förderschulen  
  
Errichtung von Heimen und ähnlichen Einrichtungen, Finanzhilfen24
Betriebskosten und Zuschüsse25
(weggefallen)26
(weggefallen)27
  
Dritter Teil  
Ersatzschulen  
  
Abschnitt I  
Allgemeines  
  
Träger des Personalaufwands und des Schulaufwands28
Staatliche Förderung29
Digitale Infrastruktur30
  
Abschnitt II  
Private Grundschulen und Mittelschulen  
  
Leistungen für den Personalaufwand; Verordnungsermächtigung31
Leistungen für den Schulaufwand, Verordnungsermächtigung32
  
Abschnitt III  
Private Förderschulen und Schulen für Kranke  
  
Leistungen für den Personalaufwand33
Leistungen für den Schulaufwand34
Leistungen für den Personal- und Schulaufwand bei Gewährleistung eines unentgeltlichen Schulbesuchs34a
Gliederung und Ausbau35
Heime und ähnliche Einrichtungen bei privaten Förderschulen36
Zuschüsse bei Blockbeschulung37
  
Abschnitt IV  
Private Realschulen, Gymnasien, berufliche Schulen und Schulen des Zweiten Bildungswegs  
  
a)  
Staatlich anerkannte Realschulen, Gymnasien und Schulen des Zweiten Bildungswegs  
  
Zuschüsse38
(weggefallen)39
Versorgungszuschüsse40
  
b)  
Staatlich anerkannte berufliche Schulen  
  
Zuschüsse41
(weggefallen)42
  
c)  
Sonstige Förderung staatlich anerkannter Schulen  
  
Finanzhilfen zu Baumaßnahmen43
Beurlaubung staatlicher Lehrkräfte44
  
d)  
Staatlich genehmigte Ersatzschulen  
  
Zuschüsse45
  
Abschnitt V  
Lernmittelfreiheit, Schulgeldfreiheit  
  
Lernmittelfreiheit46
Schulgeldfreiheit47
  
Vierter Teil  
Aufwand für Einrichtungen der Schulaufsicht  
  
Staatliches Schulamt48
Ministerialbeauftragte49
  
Fünfter Teil  
Übergangsvorschriften  
  
Private Volksschulen, Grund-, Haupt- und Mittelschulen50
Vorkurse an Spätberufenengymnasien51
Schulaufwand für staatliche Realschulen und Gymnasien in besonderen Fällen52
Übertragung und Rückübereignung von Schulanlagen53
Digitale Infrastruktur54
Rückwirkende Zuschussgewährung an private Gymnasien55
(weggefallen)56
Schulen besonderer Art57
Versorgungszuschüsse57a
  
Sechster Teil  
Schlussvorschriften  
  
Staatsverträge58
Vollzug des Gesetzes59
(weggefallen)59a
Weitere Übergangsregelungen59b
Verordnungsermächtigungen60
Inkrafttreten, Außerkrafttreten61


/Gesetze des Bundes und der Länder/Bayern/BaySchFG,BY - Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz/
Gesetznavigation: zum vorherigen Abschnitt (kein Dokument)