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Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin (Landesabgeordnetengesetz - LAbgG)
Landesrecht Berlin
Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin (Landesabgeordnetengesetz - LAbgG)
Normgeber: Berlin
Amtliche Abkürzung: LAbgG
Gliederungs-Nr.: 1101-3
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin
(Landesabgeordnetengesetz - LAbgG)

Vom 21. Juli 1978 (GVBl. S. 1497)

Außer Kraft am 1. Januar 2020 durch Artikel 2 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes vom 9. Oktober 2019 (GVBl. S. 674) (1)

Inhaltsübersicht §§
  
Erster Teil  
Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Abgeordnetenhaus 1
  
Zweiter Teil  
Mitgliedschaft im Abgeordnetenhaus und Beruf; Verhaltensregeln 2 - 5a
  
Dritter Teil  
Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung  
  
Erster Abschnitt  
Leistungen an Abgeordnete 6 - 9
  
Zweiter Abschnitt  
Leistungen nach Ausscheiden aus dem Abgeordnetenhaus 10 - 18
  
Dritter Abschnitt  
Kranken- und Unfallversicherung, Unterstützungen 19 - 20
  
Vierter Abschnitt  
Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen 21
  
Fünfter Abschnitt  
Gemeinsame Vorschriften 22 - 26
  
Vierter Teil  
Angehörige des öffentlichen Dienstes im Abgeordnetenhaus und in der gesetzgebenden Körperschaft eines anderen Landes 27 - 34b
  
Erster Abschnitt  
Unvereinbarkeit von Amt und Mandat 27 - 34a
  
Zweiter Abschnitt  
Vereinbarkeit von Amt und Mandat 34b
  
Fünfter Teil  
Ergänzende Vorschriften, Übergangsvorschriften, In-Kraft-Treten 35 - 41
(1) Red. Anm.:

Zur weiteren Anwendung s. § 39 des Gesetzes vom 9. Oktober 2019 (GVBl. S. 674)



/Gesetze des Bundes und der Länder/Berlin/LAbgG 1978,BE - Landesabgeordnetengesetz/
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