Schnelle Seitennavigation
zu Dokumentzu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation
/Gesetze des Bundes und der Länder/Mecklenburg-Vorpommern/VerfVerInkG,MV - VerfassungsgebungsG/
Dokument
§ 4 VerfVerInkG
Gesetz über die Verabschiedung und das In-Kraft-Treten der Verfassung von Mecklenburg-Vorpommern
Gesetz über die Verabschiedung und das In-Kraft-Treten der Verfassung von Mecklenburg-Vorpommern
Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern
§ 4 VerfVerInkG
Wird die Verfassung im Volksentscheid nicht gebilligt, so gilt sie solange als vorläufige Verfassung gemäß § 1 Abs. 1 fort, bis eine vom Landtag beschlossene Verfassung die Billigung in einem Volksentscheid erhalten hat.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Mecklenburg-Vorpommern/VerfVerInkG,MV - VerfassungsgebungsG/
Direkter Link zu diesem Dokument:
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=188274,5
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=188274,5
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.
Keine Zitierungen vorhanden.