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§ 5 VerfVerInkG
Gesetz über die Verabschiedung und das In-Kraft-Treten der Verfassung von Mecklenburg-Vorpommern
Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern
Titel: Gesetz über die Verabschiedung und das In-Kraft-Treten der Verfassung von Mecklenburg-Vorpommern
Normgeber: Mecklenburg-Vorpommern
Redaktionelle Abkürzung: VerfVerInkG,MV
Gliederungs-Nr.: 100-3
Normtyp: Gesetz

§ 5 VerfVerInkG

Das Vorläufige Statut für das Land Mecklenburg-Vorpommern tritt mit Verkündung dieses Gesetzes außer Kraft.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Mecklenburg-Vorpommern/VerfVerInkG,MV - VerfassungsgebungsG/
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