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/Gesetze des Bundes und der Länder/Mecklenburg-Vorpommern/VerfVerInkG,MV - VerfassungsgebungsG/
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§ 6 VerfVerInkG
Gesetz über die Verabschiedung und das In-Kraft-Treten der Verfassung von Mecklenburg-Vorpommern
Gesetz über die Verabschiedung und das In-Kraft-Treten der Verfassung von Mecklenburg-Vorpommern
Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern
§ 6 VerfVerInkG
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung (1) in Kraft.
(1) Amtl. Anm.:
Verkündung erfolgte am 23. 5. 1993
Verkündung erfolgte am 23. 5. 1993
/Gesetze des Bundes und der Länder/Mecklenburg-Vorpommern/VerfVerInkG,MV - VerfassungsgebungsG/
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