Schnelle Seitennavigation

zu Dokument
zu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation

Dokument

Gesetznavigation: zum nächsten Abschnitt (kein Dokument)

§ 6 VerfVerInkG
Gesetz über die Verabschiedung und das In-Kraft-Treten der Verfassung von Mecklenburg-Vorpommern
Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern
Titel: Gesetz über die Verabschiedung und das In-Kraft-Treten der Verfassung von Mecklenburg-Vorpommern
Normgeber: Mecklenburg-Vorpommern
Redaktionelle Abkürzung: VerfVerInkG,MV
Gliederungs-Nr.: 100-3
Normtyp: Gesetz

§ 6 VerfVerInkG

Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung (1) in Kraft.

(1) Amtl. Anm.:
Verkündung erfolgte am 23. 5. 1993


/Gesetze des Bundes und der Länder/Mecklenburg-Vorpommern/VerfVerInkG,MV - VerfassungsgebungsG/
Gesetznavigation: zum nächsten Abschnitt (kein Dokument)
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.