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Gesetz über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG)
Landesrecht Berlin
Titel: Gesetz über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG)
Normgeber: Berlin
Amtliche Abkürzung: BerlHG
Gliederungs-Nr.: 221-11
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Hochschulen im Land Berlin
(Berliner Hochschulgesetz - BerlHG)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juli 2011 (GVBl. S. 378) (1)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Juli 2023 (GVBl. S. 260) (2)

Inhaltsübersicht §§
  
1. Abschnitt 
Einleitende Vorschriften 
  
Geltungsbereich1
Rechtsstellung2
Hochschulverträge2a
Struktur- und Entwicklungspläne2b
Verträge der Hochschulen mit anderen Hochschulen, dem Studierendenwerk und anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts2c
Grundordnung3
Aufgaben der Hochschulen4
Freiheit der Wissenschaft und Kunst5
Qualitätssicherung, Evaluierung und Standards guter wissenschaftlicher Praxis5a
Hochschule der Vielfalt5b
Chancengleichheit der Geschlechter5c
Verarbeitung personenbezogener Daten6
Übermittlung und Löschung personenbezogener Daten6a
Satzungs- und Richtlinienkompetenz der Hochschulen, Anwendung des Berliner Datenschutzgesetzes6b
Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten6c
(weggefallen)7
Innovationsklausel7a
(weggefallen)7b
Qualitätssicherung im Studium und Akkreditierung8
  
2. Abschnitt 
Studierende 
  
Rechte und Pflichten der Studierenden9
Allgemeine Studienberechtigung10
Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte11
(weggefallen)12
Studienkollegs13
Immatrikulation14
Exmatrikulation15
Maßnahmen zur Erhaltung des Hochschulbetriebs16
(weggefallen)17
Studierendenschaft18
Semester-Ticket18a
Satzung und Organe der Studierendenschaft19
Haushalt der Studierendenschaft20
  
3. Abschnitt 
Studium, Lehre und Prüfungen 
  
Allgemeine Ziele des Studiums21
Studiengänge22
Strukturierung der Studiengänge22a
Bachelor- und Masterstudiengänge, Regelstudienzeit23
Studienübergänge, Anrechnung von Ausbildungs- und Studienleistungen23a
(weggefallen)24
Promotionskollegs, Promotionszentren, Promovierendenvertretung und Studiengänge zur Heranbildungdes künstlerischen Nachwuchses25
Weiterbildung26
(weggefallen)27
Förderung des Studienerfolgs, Studienberatung28
Beauftragter oder Beauftragte für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen28a
Semester- und Vorlesungszeiten29
Prüfungen30
Rahmenstudien- und -prüfungsordnung, Studienordnungen, Prüfungsordnungen31
Durchführung von Hochschulprüfungen32
Bewertung von Prüfungsleistungen33
Hochschulgrade34
Ausländische Hochschulgrade34a
Gleichwertigkeit ausländischer Hochschulabschlüsse34b
Promotion35
Habilitation36
Reglementierte Studiengänge36a
  
4. Abschnitt 
Forschung 
  
Aufgaben der Forschung37
Koordinierung der Forschung38
Gemeinsame Forschungsvorhaben38a
Forschungsmittel39
Drittmittelforschung40
Forschungsberichte41
Angewandte Forschung und künstlerische Entwicklungsvorhaben42
  
5. Abschnitt 
Mitgliedschaft und Mitbestimmung 
  
Mitglieder der Hochschule43
Rechte und Pflichten der Hochschulmitglieder44
Bildung der Mitgliedergruppen45
Zusammensetzung und Stimmrecht46
Beschlussfassung47
Wahlen48
Amtszeit49
Öffentlichkeit50
  
6. Abschnitt 
Organe der Hochschulen 
  
Zentrale Organe der Hochschule51
Leitung der Hochschule52
(weggefallen)53
(weggefallen)54
Rechtsstellung des Präsidenten oder der Präsidentin der Hochschule55
(weggefallen)56
Vizepräsidenten und Vizepräsidentinnen57
Kanzler oder Kanzlerin58
Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte59
Beauftragter oder Beauftragte für Diversität und Antidiskriminierung59a
Zusammensetzung des Akademischen Senats60
Aufgaben des Akademischen Senats61
Zusammensetzung des Erweiterten Akademischen Senats62
Aufgaben des Erweiterten Akademischen Senats63
Zusammensetzung des Kuratoriums64
Aufgaben des Kuratoriums65
(weggefallen)66
Personalangelegenheiten der Hochschule67
(weggefallen)68
(weggefallen)68a
  
7. Abschnitt 
Fachbereiche 
  
Fachbereich69
(weggefallen)69a
Fachbereichsrat70
Aufgaben des Fachbereichsrats71
Dekan oder Dekanin72
Kommissionen und Beauftragte73
Gemeinsame Kommissionen74
Einrichtungen der Fachbereiche75
Neue Organisationsformen auf der Ebene der Fachbereiche75a
  
8. Abschnitt 
Medizin 
  
(weggefallen)76
(weggefallen)77
(weggefallen)77a
(weggefallen)77b
(weggefallen)78
(weggefallen)79
(weggefallen)79a
(weggefallen)80
(weggefallen)80a
(weggefallen)81
Geschäftsführende Direktoren/Direktorinnen im Fachbereich Veterinärmedizin82
  
9. Abschnitt 
Zentrale Einrichtungen 
  
Zentralinstitute83
Zentraleinrichtungen84
Institut an der Hochschule85
Bibliothekswesen86
  
10. Abschnitt 
Haushaltswesen und Aufsicht 
  
Haushaltswesen87
Haushaltsplan88
Flexibilisierung im Haushaltswesen88a
(weggefallen)88b
Aufsicht89
Bestätigung und Veröffentlichung von Rechtsvorschriften90
(weggefallen)91
  
11. Abschnitt 
Hauptberufliches Personal der Hochschulen 
  
Hauptberufliches wissenschaftliches und künstlerisches Personal92
Personal der Charité92a
Beamtenrechtliche Stellung93
Zweckbestimmung93a
Ausschreibung94
Regelung der Dauer des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses und Verlängerung von Dienstverhältnissen95
Lehrverpflichtung und didaktische Qualifikation96
Urlaub97
Nebentätigkeit98
Dienstliche Aufgaben der Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen99
Berufungsvoraussetzungen für Professoren und Professorinnen100
Berufung von Professoren und Professorinnen, Juniorprofessoren und Juniorprofessorinnen101
Dienstrechtliche Stellung der Professoren und Professorinnen102
Juniorprofessur102a
Dienstrechtliche Stellung der Juniorprofessoren und Juniorprofessorinnen102b
Tenure-Track102c
Führung der Bezeichnung "Professor" oder "Professorin"103
(weggefallen)104
(weggefallen)105
(weggefallen)106
(weggefallen)107
Hochschuldozenten und Hochschuldozentinnen108
(weggefallen)109
Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen110
Wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit Aufgabenschwerpunkt in der Lehre110a
Personal mit ärztlichen Aufgaben111
Lehrkräfte für besondere Aufgaben112
Gastprofessoren und Gastprofessorinnen, Gastdozenten und Gastdozentinnen113
  
12. Abschnitt 
Nebenberufliches Personal der Hochschulen 
  
Nebenberuflich tätiges Personal114
Unfallfürsorge115
Bestellung von Honorarprofessoren und Honorarprofessorinnen116
Rechtsstellung der Honorarprofessoren und Honorarprofessorinnen117
Privatdozenten und Privatdozentinnen118
Außerplanmäßige Professoren und Professorinnen119
Lehrbeauftragte120
Studentische Beschäftigte121
  
13. Abschnitt 
Laufbahnstudiengänge 
  
Laufbahnstudiengänge122
  
14. Abschnitt 
Staatliche Anerkennung von Hochschulen 
  
Staatliche Anerkennung von Hochschulen123
Trägerwechsel, Verlust der Anerkennung123a
Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft124
Sonstige Einrichtungen124a
Ordnungswidrigkeiten, Ordnungsmaßnahmen125
  
15. Abschnitt 
Übergangs- und Schlussbestimmungen 
  
Übergangsregelungen126
Abweichungen von der Regelstudienzeit auf Grund der COVID-19-Pandemie126a
Regelung für Prüfungen auf Grund der COVID-19-Pandemie126b
Verlängerung von Dienstverhältnissen auf Grund der COVID-19-Pandemie126c
Regelung für Promotionen auf Grund der COVID-19-Pandemie126d
Übergangsregelungen zu Artikel 1 des Gesetzes zur Stärkung der Berliner Wissenschaft126e
Übergangsregelung zu § 110 Absatz 6126f
Fortbestehen der Dienstverhältnisse127
Akademische Räte und Lektoren/Akademische Rätinnen und Lektorinnen128
Nichtübergeleitete Hochschuldozenten und -dozentinnen und wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen129
(weggefallen)130
Übergangsregelungen für das Personal der künstlerischen Hochschulen130a
Nachdiplomierung131
Mitgliedschaftsrechtliche Zuordnung132
Unterrichtsgeldpauschalen133
Laufbahn für Universitätsbeamte und -beamtinnen134
Besitzstandswahrung bei der Entpflichtung, Altersgrenze135
(weggefallen)136
Anpassung der Promotionsordnungen137
(weggefallen)137a
Außerkrafttreten entgegenstehender Vorschriften138
Inkrafttreten139
(1) Red. Anm.:

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Vom 6. November 2012 (BGBl. I S. 2669)

Aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 6. November 2012 - 2 BvL 51/06, 2 BvL 52/06 - wird die Entscheidungsformel veröffentlicht:

§ 2 Absatz 8 Satz 2 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Fassung vom 5. Oktober 1995 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 728), geändert durch Artikel II § 3 des Gesetzes zur Beseitigung des strukturellen Ungleichgewichts des Haushalts (Haushaltsstrukturgesetz 1996 - HStrG 96) vom 15. April 1996 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 126), durch Artikel IX des Gesetzes zur Beseitigung des strukturellen Ungleichgewichts des Haushalts (Haushaltsstrukturgesetz 1997 - HStrG 97) vom 12. März 1997 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 69), durch Artikel XI des Gesetzes zur Beseitigung des strukturellen Ungleichgewichts des Haushalts (Haushaltsstrukturgesetz 1998 - HStrG 98) vom 19. Dezember 1997 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 686) und durch Artikel LXV des Gesetzes zur Anpassung landeseigener Gesetze an den Euro (Berliner Euro-Anpassungsgesetz) vom 16. Juli 2001 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 260), ist in den Fassungen der genannten Änderungen mit Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit den Artikeln 104a ff. des Grundgesetzes sowie mit Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig, soweit danach bei jeder Rückmeldung Gebühren von 100 Deutsche Mark beziehungsweise 51,13 Euro pro Semester erhoben werden.

Die vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß § 31 Absatz 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes Gesetzeskraft.

(2) Red. Anm.:

Nach Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Juli 2023 (GVBl. S. 260) kann die für Hochschulen zuständige Senatsverwaltung den Wortlaut des Berliner Hochschulgesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekanntmachen.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Berlin/BerlHG,BE - Berliner Hochschulgesetz/
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