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Berliner Mobilitätsgesetz
Landesrecht Berlin
Titel: Berliner Mobilitätsgesetz
Normgeber: Berlin
Redaktionelle Abkürzung: BlnMobG,BE
Gliederungs-Nr.: 9240-4
Normtyp: Gesetz

Berliner Mobilitätsgesetz

Vom 5. Juli 2018 (GVBl. S. 464) (1)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. Oktober 2023 (GVBl. S. 337)

Präambel

Dieses Gesetz schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine in allen Teilen Berlins gleichwertige, an den Mobilitätsbedürfnissen von Stadt und Umland ausgerichtete, individuelle Lebensgestaltung, unabhängig von Alter, Geschlecht, Einkommen und persönlichen Mobilitätsbeeinträchtigungen sowie von Lebenssituation, Herkunft oder individueller Verkehrsmittelverfügbarkeit. Die durch dieses Gesetz geregelte Mobilität umfasst die besonderen Anforderungen aller Mobilitätsgruppen, diejenigen der Fußgängerinnen und Fußgänger und Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer, des öffentlichen Personennah- sowie des Wirtschaftsverkehrs und des motorisierten Individualverkehrs, und sichert dabei den Vorrang des Umweltverbundes. Das Gesetz regelt für alle Mobilitätsgruppen die besonderen Ziele der Entwicklung, die Aufgaben und Zuständigkeiten, die Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, die Planung, Verkehrsführung und Information bei Baumaßnahmen, die Vorrangnetze sowie Erhalt, Sanierung und Finanzierung der jeweiligen Anlagen.

Inhaltsübersicht §§
  
Abschnitt 1  
Zielorientierte integrierte Mobilitätsgewährleistung für Berlin  
  
Unterabschnitt 1  
Verkehrsmittelübergreifende Ziele  
  
Zweck des Gesetzes1
Begriffsbestimmungen2
Mobilität für alle3
Menschen- und stadtgerechter Verkehr4
Umweltverbund und Inter- sowie Multimodalität5
Stadtverträglicher Wirtschaftsverkehr6
Förderung der Stadtentwicklung7
Klima- und Umweltschutz8
Minimierung von Gesundheitsbeeinträchtigungen9
Verkehrssicherheit10
Sicherheit im öffentlichen Raum11
Bildung11a
Gewährleistung von Mobilität bei Großveranstaltungen12
Berücksichtigung der Hauptstadtfunktionen13
Berücksichtigung der Metropolregion Berlin-Brandenburg14
Optimale Anbindung des Fernverkehrs15
  
Unterabschnitt 2  
Integrierte Verkehrsentwicklungsplanung  
  
Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr16
Verkehrssicherheitsprogramm17
Schulisches Mobilitätsmanagement17a
Integriertes Wirtschaftsverkehrskonzept18
Beteiligung bei Erstellung und Umsetzung der Planwerke dieses Gesetzes19
  
Unterabschnitt 3  
Umsetzung der Ziele und Planwerke sowie Konfliktlösungsprozesse  
  
Umsetzung der Ziele und Planwerke durch Verwaltungshandeln20
Besondere Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit21
Störungsfreie Nutzbarkeit der Verkehrswege des Umweltverbundes sowie von Liefer- und Ladezonen22
Aufgaben und Befugnisse der Berliner Verkehrsbetriebe bei der Verkehrsüberwachung23
Bewältigung von Konfliktlagen zwischen verschiedenen Planwerken24
Bewältigung von Konfliktlagen bei der Umsetzung von Maßnahmen25
  
Abschnitt 2  
Entwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)  
  
Besondere Ziele der Entwicklung des ÖPNV26
Aufgabenträger für den ÖPNV27
Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB)28
Nahverkehrsplan29
Abschluss öffentlicher Dienstleistungsaufträge (Verkehrsverträge)30
Anforderungen an Haltestellen und Stationen des ÖPNV31
Erhalt, Modernisierung und Ausbau der Schienenverkehrsinfrastruktur32
Anforderungen des ÖPNV an die Straßenverkehrsinfrastruktur33
Vermeidung von Störungen bei Bus und Straßenbahn34
Finanzierung des ÖPNV35
  
Abschnitt 3  
Entwicklung des Radverkehrs  
  
Besondere Ziele der Entwicklung des Radverkehrs36
Aufgaben und Zuständigkeiten für den Radverkehr37
Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Radverkehr38
Planung, Verkehrsführung und Information bei Baumaßnahmen39
Aufstellung und Fortschreibung Radverkehrsplan40
Berliner Radverkehrsnetz41
Vorrangnetz und prioritärer Umsetzungsbedarf42
Radverkehrsanlagen an oder auf Hauptverkehrsstraßen43
Fahrradstraßen und Nebenstraßen im Radverkehrsnetz44
Radschnellverbindungen45
Öffnung von Einbahnstraßen und Sackgassen für den Radverkehr46
Fahrradabstellanlagen47
Erhalt und Sanierung Radverkehrsnetz48
Finanzierung der Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs49
  
Abschnitt 4  
Entwicklung des Fußverkehrs  
  
Besondere Ziele der Entwicklung des Fußverkehrs50
Erhalt und Sanierung Fußverkehrsnetz50a
Aufgaben und Zuständigkeiten für den Fußverkehr51
Fußverkehrsplan52
Planung und Verkehrsführung bei Baumaßnahmen53
Bezirkliche Fußverkehrsnetze54
Querungen55
Fußverkehrsfreundliche Nebenstraßen56
Informations- und Wegeleitsystem57
Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung des Fußverkehrs58
Finanzierung der Maßnahmen zur Förderung des Fußverkehrs59
  
Abschnitt 5  
Entwicklung des Wirtschaftsverkehrs  
  
Besondere Ziele der Entwicklung des Wirtschaftsverkehrs60
Aufgaben und Zuständigkeiten in Bezug auf den Wirtschaftsverkehr61
Sicherung von Flächen zur Abwicklung des Wirtschaftsverkehrs62
Liefer- und Ladeverkehrsflächen63
Stadtverträgliche Abwicklung des Wirtschaftsverkehrs64
Routennetz für Großraum- und Schwertransporte65
Innovationsfördernde Rahmenbedingungen 66
Open Data für Innovationen67
Finanzierung von Maßnahmen zur Sicherung der Stadtverträglichkeit und Funktionsfähigkeit des Wirtschaftsverkehrs68
  
Abschnitt 6 
Übergangsbestimmungen  
  
Übergangsbestimmungen69
(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mobilitätsgewährleistung vom 5. Juli 2018 (GVBl. S. 464)



/Gesetze des Bundes und der Länder/Berlin/BlnMobG,BE - Berliner Mobilitätsgesetz/
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