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Finanzausgleichsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (FAG M-V)
Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern
Titel: Finanzausgleichsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (FAG M-V)
Normgeber: Mecklenburg-Vorpommern
Amtliche Abkürzung: FAG M-V
Gliederungs-Nr.: 6030-6
Normtyp: Gesetz

Finanzausgleichsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (FAG M-V)

GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 6030 - 6

Vom 10. November 2009 (GVOBl. M-V S. 606) (1)

Außer Kraft am 1. Januar 2020 durch Artikel 17 Absatz 2 des Gesetzes vom 9. April 2020 (GVOBl. M-V S. 166) (2)

Inhaltsübersicht §§
  
Abschnitt 1  
Zielsetzung, Aufgabenträgerschaft, Zuweisungen, Konnexität  
  
Gegenstand1
Träger der Einzahlungen und Auszahlungen sowie der Erträge und Aufwendungen2
Zuweisungen des Landes an die Gemeinden, Ämter und Landkreise3
Ausgleichsleistungen in Anwendung des Konnexitätsgrundsatzes4
  
Abschnitt 2  
Finanzierung gemeindlicher Aufgaben durch andere Aufgabenträger  
  
Beiträge der Gemeinden, Ämter und Landkreise an das Land5
Zuweisungen und Beiträge der Gemeinden an den Landkreis6
  
Abschnitt 3  
Finanzausgleich zwischen Land und Kommunen  
  
Unterabschnitt 1  
Gleichmäßigkeitsgrundsatz, Bestimmung und Verwendung der Finanzausgleichsmasse  
  
Finanzausgleichsleistungen des Landes7
Finanzausgleichsumlage8
Finanzausgleichsmasse9
Verwendung der Finanzausgleichsmasse10
  
Unterabschnitt 2  
Schlüsselzuweisungen  
  
Gesamtschlüsselmasse11
Schlüsselzuweisungen an kreisangehörige Gemeinden und kreisfreie Städte12
Schlüsselzuweisungen an Landkreise13
  
Unterabschnitt 3  
Ausgleich für übertragene Aufgaben  
  
Zuweisungen für die Wahrnehmung der Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises und der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde14
Verteilung des Ausgleichs für übertragene Aufgaben15
  
Unterabschnitt 4  
Ausgleich für besondere Lasten  
  
Zuweisungen für übergemeindliche Aufgaben16
Zuweisungen für die Träger der Schülerbeförderung in den Landkreisen17
Zuweisungen für die Träger des öffentlichen Personennahverkehrs18
(weggefallen)19
  
Unterabschnitt 5  
Zuweisungen für besondere Bedarfe  
  
Sonderbedarfszuweisungen20
Kommunaler Aufbaufonds Mecklenburg-Vorpommern21
Ergänzende Hilfen zum Erreichen des dauernden Haushaltsausgleichs, Kommunaler Haushaltskonsolidierungsfonds Mecklenburg-Vorpommern22
Kommunaler Entschuldungsfonds Mecklenburg-Vorpommern, Verordnungsermächtigung22a
  
Abschnitt 4  
Finanzausgleich zwischen Landkreisen und kreisangehörigen Gemeinden  
  
Kreisumlage23
(weggefallen)24
  
Abschnitt 5  
Feuerschutzsteuer, Sanktionsleistungen  
  
Verwendung der Zuweisungen aus der Feuerschutzsteuer25
Sanktionsleistungen26
  
Abschnitt 6  
Gemeinsame Vorschriften, Verfahren, Beirat  
  
Grundlagen der Verteilung27
Festsetzung und Berichtigung der Zuweisungen und der Finanzausgleichsumlage28
Auszahlung der Zuweisungen29
Beirat30
Übergangsregelung31
(2) Red. Anm.:

Zur weiteren Anwendung s. § 35 des Gesetzes vom 9. April 2020 (GVOBl. M-V S. 166)

(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Gesetzes zur Neugestaltung des Finanzausgleichsgesetzes und zur Änderung weiterer Gesetze vom 10. November 2009 (GVOBl. M-V S. 606)



/Gesetze des Bundes und der Länder/Mecklenburg-Vorpommern/FAG M-V 2009,MV - Finanzausgleichsgesetz M-V/
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