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§ 8 HzG
Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Berlin
Landesrecht Berlin
Titel: Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Berlin
Normgeber: Berlin
Redaktionelle Abkürzung: HzG,BE
Gliederungs-Nr.: 1130-1
Normtyp: Gesetz

§ 8 HzG

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Berlin vom 13. Mai 1954 (GVBl. S. 289) außer Kraft.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Berlin/HzG,BE - Hoheitszeichengesetz/
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