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Heilberufsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (HeilBerG M-V)
Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern
Titel: Heilberufsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (HeilBerG M-V)
Normgeber: Mecklenburg-Vorpommern
Amtliche Abkürzung: HeilBerG M-V
Gliederungs-Nr.: 2122-1
Normtyp: Gesetz

Heilberufsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (HeilBerG M-V)

Vom 22. Januar 1993 (GVOBl. M-V S. 62/GS M.-V. Gl. Nr. 2122-1)

Zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 26. Juni 2021 (GVOBl. M-V S. 1036)

Inhaltsübersicht §§
  
Abschnitt I  
Die Kammern  
  
Errichtung1
Mitgliedschaft2
Bezirksstellen3
Aufgaben4
Soziale Einrichtungen5
Qualitätssicherung6
Ethikkommissionen7
Zuständigkeit nach § 121a Abs. 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch8
Schlichtungsausschüsse9
Meldepflicht10
Auskunfts- und Unterrichtungspflicht11
Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten und Zweckänderungen11a
Beiträge und Gebühren12
Dienstleistungserbringer13
Organe der Kammer14
Wahl der Kammerversammlung15
Mitglieder der Kammerversammlung16
Aktives Wahlrecht17
Ausschluss vom Wahlrecht18
Passives Wahlrecht19
Verlust des Sitzes in der Kammerversammlung20
Wahlordnung21
Neuwahlen22
Aufgaben der Kammerversammlung23
Vorstand24
Wahl des Vorstandes25
Aufgaben des Vorstandes26
Einberufung der Kammerversammlung27
Beschlüsse, Briefwahl und elektronische Wahl28
Ausschüsse29
Vertretung der Kammer30
  
Abschnitt II  
Berufsausübung  
  
Grundsatz31
Berufspflichten32
Berufsordnung33
  
Abschnitt III  
Weiterbildung  
  
Unterabschnitt 1  
Allgemeine Vorschriften  
  
Bezeichnungen34
Bestimmung der Bezeichnungen35
Führen der Bezeichnungen36
Inhalt und Umfang der Weiterbildung37
Ermächtigung zur Weiterbildung, Weiterbildungsstätten38
Anerkennungsverfahren39
Tätigkeit im Fachgebiet oder Teilfachgebiet40
Öffentliches Veterinärwesen41
Weiterbildungsordnung42
Weitergeltung von Anerkennungen43
  
Unterabschnitt 2  
Weiterbildung der Ärzte  
  
Bezeichnungen44
Inhalt und Umfang der Weiterbildung, Meldepflichten45
Ermächtigung zur Weiterbildung und Zulassung von Weiterbildungsstätten46
  
Unterabschnitt 3  
Besondere Ausbildung in der Allgemeinmedizin  
  
Grundsätze der Ausbildung47
Anderweitige Ausbildung48
Ausbildungsordnung49
Weiterführung der Bezeichnung "Praktischer Arzt"50
  
Unterabschnitt 4  
Weiterbildung der Apotheker  
  
Bezeichnungen51
Inhalt und Umfang der Weiterbildung52
Zulassung von Weiterbildungsstätten53
  
Unterabschnitt 5  
Weiterbildung der Tierärzte  
  
Bezeichnungen54
Inhalt und Umfang der Weiterbildung55
Ermächtigung zur Weiterbildung und Zulassung von Weiterbildungsstätten56
  
Unterabschnitt 6  
Weiterbildung der Zahnärzte  
  
Bezeichnungen57
Inhalt und Umfang der Weiterbildung58
Zulassung von Weiterbildungsstätten59
  
Abschnitt IV  
Berufsgerichtsbarkeit und Rügerecht  
  
Anwendungsbereich60
Rügerecht61
Vorrang des Disziplinarverfahrens62
Vorrang des Strafverfahrens63
Berufsgerichtliche Maßnahmen64
Berufsgerichte65
Fortbestehen der Zuständigkeit66
Richter67
Hinderungs-, Verweigerungs- und Ausschlussgründe68
Geschäftsverteilung69
Vereidigung70
Beteiligte71
Kammeranwalt72
Einleitung des Verfahrens73
Klageerhebung74
Form der Klage75
Eröffnung des gerichtlichen Verfahrens76
Beschlussverfahren77
Mündliche Verhandlung78
Öffentlichkeit, Sitzungspolizei und Gerichtssprache79
Verhandlung in Abwesenheit80
Eröffnung der Hauptverhandlung81
Beweisaufnahme82
Schlussgehör83
Erweiterung des Verfahrensgegenstandes84
Gegenstand der Urteilsfindung85
Urteil, Beschluss86
Berufung, Beschwerde87
Berufungsverfahren88
Wiederaufnahme89
Kosten90
Kostenfestsetzung91
Vollstreckung92
Anwendung der Strafprozessordnung93
Aufhebung berufsgerichtlicher Maßnahmen94
Aufbewahrungsfristen, Verwertungsverbot94a
Amts- und Rechtshilfe95
Kostenerstattung96
  
Abschnitt V  
Aufsicht  
  
Aufsichtsbehörden97
  
Abschnitt VI  
Übergangs- und Schlussbestimmungen  
  
Weiterbestehen der Kammern98
Weiterbildung nach bisherigem Recht99
Sprachliche Gleichstellung100
Durchführungsbestimmungen101
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten102


/Gesetze des Bundes und der Länder/Mecklenburg-Vorpommern/HeilBerG M-V,MV - Heilberufsgesetz Mecklenburg-Vorpommern/
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