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Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern (Sicherheits- und Ordnungsgesetz - SOG M-V)
Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern
Titel: Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern (Sicherheits- und Ordnungsgesetz - SOG M-V)
Normgeber: Mecklenburg-Vorpommern
Amtliche Abkürzung: SOG M-V
Gliederungs-Nr.: 2011-3
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern
(Sicherheits- und Ordnungsgesetz - SOG M-V)

GS Meckl.-Vorp. Gl.-Nr. 2011 - 3

Vom 27. April 2020 (GVOBl. M-V S. 334) (1)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 2023 (GVOBl. M-V S. 891) (2)

Inhaltsübersicht §§
  
Abschnitt 1  
Aufgaben und Zuständigkeit (§§ 1 - 11)  
  
Aufgaben1
Ordnungsbehörden und Polizei2
Begriffsbestimmungen3
Sachliche Zuständigkeit der Ordnungsbehörden, Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen4
Örtliche Zuständigkeit der Ordnungsbehörden, Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen5
(aufgehoben)6
Sachliche Zuständigkeit der Polizei7
Örtliche Zuständigkeit der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten8
Amtshandlungen von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten eines anderen Landes oder des Bundes oder anderer Staaten sowie von Zollbediensteten in den Vollzugsbereichen der Zollverwaltung9
Amtshandlungen von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns10
Zusammenarbeit von Ordnungsbehörden und Polizei11
  
Abschnitt 2  
Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (§§ 12 - 24)  
  
Grundsatz12
Allgemeine Befugnisse13
Ermessen14
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit15
Verfügungen16
Verordnungen über die öffentliche Sicherheit oder Ordnung17
Inhalt der Verordnungen über die öffentliche Sicherheit oder Ordnung18
Ordnungswidrigkeiten19
Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften; Genehmigungspflicht20
Form der Verordnungen über die öffentliche Sicherheit oder Ordnung21
Geltungsdauer22
Amtliche Bekanntmachung23
Inkrafttreten der Verordnungen über die öffentliche Sicherheit oder Ordnung24
  
Abschnitt 3  
Verarbeitung personenbezogener Daten (§§ 25 - 49)  
  
Unterabschnitt 1  
Grundsätze der Verarbeitung (§§ 25 - 26b)  
  
Bestimmungen zur Anwendbarkeit der Vorschriften dieses Gesetzes im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2016/679 und des Landesdatenschutzgesetzes25
Allgemeine Grundsätze25a
Gerichtliche Zuständigkeit, Verfahren25b
Einwilligung26
Schutz des Kernbereiches privater Lebensgestaltung26a
Schutz von zeugnisverweigerungsberechtigten Personen26b
  
Unterabschnitt 2  
Maßnahmen der Datenerhebung (§§ 27 - 35)  
  
Allgemeine Befugnisse zur Datenerhebung27
Polizeiliche Anhalte- und Sichtkontrollen27a
Befragung und Auskunftspflicht28
Identitätsfeststellung29
Prüfung von Berechtigungsscheinen30
Erkennungsdienstliche Maßnahmen31
Molekulargenetische Untersuchung zur Identitätsfeststellung31a
Einsatz technischer Mittel zur offenen Bild- und Tonaufnahme sowie zur Bild- und Tonaufzeichnung32
Einsatz körpernah getragener Aufnahmegeräte32a
Besondere Mittel der Datenerhebung33
Verfahren beim Einsatz besonderer Mittel der Datenerhebung33a
Einsatz technischer Mittel zur Wohnraumüberwachung33b
Einsatz technischer Mittel zum Eingriff in informationstechnische Systeme33c
Einsatz technischer Mittel zur Überwachung der Telekommunikation33d
Auskunft über Nutzungsdaten33e
Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und -endgeräten33f
Unterbrechung oder Verhinderung der Telekommunikation33g
Auskunft über Bestandsdaten33h
Einsatz unbemannter Luftfahrtsysteme34
Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung und gezielten Kontrolle35
  
Unterabschnitt 3  
Speicherung, Übermittlung und sonstige Verarbeitung personenbezogener Daten (§§ 36 - 44)  
  
Zweckbindung, Grundsatz der hypothetischen Datenneuerhebung36
Voraussetzungen der Verarbeitung personenbezogener Daten aus Strafermittlungsverfahren37
Verarbeitung zu Zwecken der wissenschaftlichen und historischen Forschung, Aus- und Fortbildung und Statistik37a
Weiterverarbeitung personenbezogener Daten zur Vorgangsverwaltung und befristeten Dokumentation38
Grundsätze der Datenübermittlung39
Datenübermittlungsverbote und Verweigerungsgründe39a
Datenübermittlung im innerstaatlichen Bereich39b
Datenübermittlung an Mitgliedstaaten und Organisationen der Europäischen Union39c
Datenübermittlung in Drittstaaten im Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2016/68039d
Grundsätze der Datenübermittlung in Drittstaaten im Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2016/68039e
Datenübermittlung in Drittstaaten bei geeigneten Garantien im Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2016/68039f
Datenübermittlung in Drittstaaten ohne geeignete Garantien im Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2016/68039g
Sonstige Datenübermittlung an Empfänger in Drittstaaten im Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2016/68039h
Datenübermittlung zum Zwecke einer Zuverlässigkeitsüberprüfung40
Bekanntgabe an die Öffentlichkeit41
Automatisierte Verfahren, Verfahrensbeschreibung42
Datenabgleich43
Datenerhebung und Datenabgleich zur Erkennung von Kraftfahrzeugkennzeichen43a
Rasterfahndung44
  
Unterabschnitt 4  
Pflichten der verantwortlichen Stelle und des Auftragsverarbeiters (§§ 45 - 46k)  
  
Berichtigung, Ergänzung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten45
Festlegung von Prüffristen45a
Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung45b
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten45c
Allgemeine Informationspflicht46
Benachrichtigungspflichten bei verdeckten und eingriffsintensiven Maßnahmen46a
Benachrichtigung über die Speicherung personenbezogener Daten von Kindern und unter Betreuung stehenden Personen46b
Benachrichtigung betroffener Personen bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten46c
Dokumentationspflichten46d
Protokollierungspflichten46e
Protokollierungspflichten bei verdeckten und eingriffsintensiven Maßnahmen46f
Kennzeichnungspflichten46g
Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen46h
Anforderungen an die Sicherheit der Datenverarbeitung46i
Vertrauliche Meldung von Verstößen46j
Auftragsverarbeitung46k
  
Unterabschnitt 5  
Rechte der betroffenen Person (§§ 47 - 48a)  
  
Recht auf Anrufung der oder des Landesbeauftragten für den Datenschutz47
Recht auf Auskunft und Akteneinsicht48
Recht auf Berichtigung, Ergänzung, Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung48a
  
Unterabschnitt 6  
Datenschutzaufsichtliche und parlamentarische Kontrolle (§§ 48b - 48h)  
  
Aufsicht durch die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für den Datenschutz über die Datenverarbeitung48b
Zusammenarbeit mit der oder dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und deren oder dessen Anhörung48c
Benachrichtigung der oder des Landesbeauftragten für den Datenschutz bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten48d
Bestellung behördlicher Datenschutzbeauftragter48e
Stellung der behördlichen Datenschutzbeauftragten48f
Aufgaben der behördlichen Datenschutzbeauftragten48g
Parlamentarische Kontrolle, Unterrichtung der Öffentlichkeit48h
  
Unterabschnitt 7  
Straftaten von erheblicher Bedeutung (§ 49)  
  
Straftaten von erheblicher Bedeutung49
  
Abschnitt 4  
Besondere Maßnahmen (§§ 49a - 67d)  
  
Grundsatz49a
  
Unterabschnitt 1  
Besondere Maßnahmen der Polizei und der Ordnungsbehörden (§§ 50 - 67)  
  
Vorladung50
Verfahren bei der Vorführung51
Platzverweisung und Wegweisung52
Aufenthalts- und Betretungsverbot52a
Meldeauflage52b
Durchsuchung von Personen und Verfahren53
Untersuchung von Personen und Verfahren54
Gewahrsam von Personen55
Verfahren bei amtlichem Gewahrsam56
Durchsuchung von Sachen57
Verfahren bei der Durchsuchung von Sachen58
Betreten und Durchsuchung von Räumen59
Verfahren bei der Durchsuchung von Räumen60
Sicherstellung von Sachen61
Verfahren bei der Sicherstellung von Sachen62
Amtliche Verwahrung63
Verwertung, Vernichtung64
Verfahren bei der Wegnahme einer Person65
Verfahren bei der Zwangsräumung66
Übertragung des Eigentums67
  
Unterabschnitt 2  
Besondere Maßnahmen der Polizei im Zusammenhang mit drohenden terroristischen Straftaten (§§ 67a - 67d)  
  
Elektronische Aufenthaltsüberwachung67a
Aufenthaltsanordnung67b
Terroristische Straftat67c
Strafvorschrift67d
  
Abschnitt 5  
In Anspruch zu nehmende Personen (§§ 68 - 71)  
  
Grundsatz68
Verantwortlichkeit für das Verhalten von Personen69
Verantwortlichkeit für Sachen70
Unmittelbare Ausführung einer Maßnahme70a
Inanspruchnahme des Nichtstörers71
  
Abschnitt 6  
Entschädigungsansprüche (§§ 72 - 77)  
  
Entschädigungsanspruch des Nichtstörers72
Entschädigungsanspruch Unbeteiligter73
Art, Inhalt und Umfang der Entschädigungsleistung74
Entschädigungspflichtiger Rückgriff75
Schadensersatzansprüche und Entschädigung aus der Verarbeitung von Daten76
Rechtsweg77
  
Abschnitt 7  
Einschränkung von Grundrechten (§ 78)  
  
Einschränkung von Grundrechten78
  
Abschnitt 8  
Erzwingung von Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen (§§ 79 - 113)  
  
Unterabschnitt 1  
Allgemeines Vollzugsverfahren (§§ 79 - 92)  
  
Grundsatz79
Zulässigkeit des Vollzugs von Verwaltungsakten80
Sofortiger Vollzug81
Vollzugsbehörden82
Vollzugshilfe82a
Verfahren82b
Vollzugshilfe bei Freiheitsentziehung82c
Pflichtige Person83
Vollzug gegen den Rechtsnachfolger84
Vollzug gegen Träger der öffentlichen Verwaltung85
Zwangsmittel86
Androhung von Zwangsmitteln87
Zwangsgeld88
Ersatzvornahme89
Unmittelbarer Zwang90
Ersatzzwangshaft91
Einstellung des Vollzugs92
  
Unterabschnitt 2  
Vollzug von Verwaltungsakten, die auf Abgabe einer Erklärung gerichtet sind (§ 93)  
  
Abgabe einer Erklärung93
  
Unterabschnitt 3  
Erweiterte Anwendung der Vollzugsvorschriften (§§ 94 - 97)  
  
Anwendung der Vollzugsvorschriften aufgrund bundesrechtlicher Ermächtigungen94
Anwendung der Vollzugsvorschriften auf öffentlich-rechtliche Verträge95
Sonstige Anwendung der Vollzugsvorschriften96
Maßnahmen gegen Tiere97
  
Unterabschnitt 4  
Einschränkung von Grundrechten und Rechtsbehelfe (§§ 98 - 100)  
  
Einschränkung von Grundrechten98
Rechtsbehelfe99
(aufgehoben)100
  
Unterabschnitt 5  
Ausübung unmittelbaren Zwangs (§§ 101 - 113)  
  
Rechtliche Grundlagen101
Begriffsbestimmung102
Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamte103
Handeln auf Anordnung104
Hilfeleistung für Verletzte105
Fesselung von Personen106
Zum Gebrauch von Schusswaffen Berechtigte107
Allgemeine Vorschriften für den Schusswaffengebrauch108
Schusswaffengebrauch gegen Personen109
Schusswaffengebrauch gegen Personen in einer Menschenmenge110
Warnung111
Verwaltungsvorschriften über die Anwendung unmittelbaren Zwangs112
Einschränkung von Grundrechten113
  
Abschnitt 9  
Kosten (§ 114)  
  
Kosten, Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen114
  
Abschnitt 10  
Schlussbestimmungen (§§ 115, 116)  
  
Ausnahme- und Übergangsvorschriften115
Evaluierungspflicht116
(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern und zur Änderung anderer Gesetze vom 27. April 2020 (GVOBl. M-V S. 334)

(2) Red. Anm.:

Nach Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Dezember 2023 (GVOBl. M-V S. 891) wird durch Artikel 1 das Recht auf Wahrung des Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) eingeschränkt.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Mecklenburg-Vorpommern/SOG M-V,MV - Sicherheits- und Ordnungsgesetz/
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