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Zitierungen zu Art. 14 RHG, Sitz und Bezeichnung,
Dokumente 1 - 1 von 1
  • Art. 8 RHG, Kollegialprinzip

    Normgeber: Bayern,  Gilt ab: 01.01.1972

    I. Teil – Der Bayrische Oberste Rechnungshof Titel: Gesetz über den Bayerischen Obersten Rechnungshof (Rechnungshofgesetz - RHG) Normgeber: Bayern Amtliche Abkürzung: RHG Gliederungs-Nr.: 630-15 ...