Schnelle Seitennavigation

zu Suchergebnis
zu Sucheinschränkungen
zu Suchergebnis-Funktionen
zu Trefferseitennavigation
zu Verlauf der Suchen
zu Seitennavigation

Suchergebnis Funktionen

Weitere Optionen

zu Seitennavigation

Suchergebnis

Zitierungen zu § 90 SGB IV, Aufsichtsbehörden,
Dokumente 1 - 1 von 1
  • § 3 KorruptionsbG, Anzeigepflicht

    Normgeber: NRW,  Gilt ab: 14.06.2023

    Abschnitt 2 – Anzeige-, Unterrichtungs-, Beratungs- und Auskunftspflichten Titel: Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung (Korruptionsbekämpfungsgesetz - KorruptionsbG) Normgeber: Nordrhein-Westfalen Amtliche Abkürzung: KorruptionsbG Gliederungs-Nr.: 20020