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Abgeordnetengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (AbgG NRW)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Abgeordnetengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (AbgG NRW)
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Amtliche Abkürzung: AbgG NRW
Gliederungs-Nr.: 1101
Normtyp: Gesetz

Abgeordnetengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (AbgG NRW)

Vom 5. April 2005 (GV. NRW. S. 252)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Januar 2024 (GV. NRW. S. 76)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Redaktionelle Inhaltsübersicht §§
  
Erster Teil  
Mitgliedschaft und Beruf  
  
Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft1
Schutz der freien Mandatsausübung2
Wahlvorbereitungsurlaub3
Berufs- und Betriebszeiten4
  
Zweiter Teil  
Leistungen an Abgeordnete  
  
Abgeordnetenbezüge5
Amtsausstattung6
Anrechnung anderer Einkünfte; Doppelmandat; Ordnungsgeld7
Dienstreisen8
  
Dritter Teil  
Leistungen nach Ausscheiden aus dem Landtag  
  
Übergangsgeld9
Versorgungswerk10
Gesundheitsschäden und Tod11
Überbrückungsgeld12
  
Vierter Teil  
Beihilfe und Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen; Unterstützungen  
  
Beihilfe und Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen13
Unterstützungen14
  
Fünfter Teil  
Allgemeine Vorschriften  
  
Anpassung der Abgeordnetenbezüge15
Sicherung der Unabhängigkeit der Abgeordneten16
Anzeigepflichten16a
Rechtsanwälte16b
Veröffentlichung16c
Verfahren bei Verstößen17
Verschwiegenheitspflicht und Aussagegenehmigung17a
Beginn und Ende der Ansprüche, Zahlungsvorschriften18
Rundung19
Verzicht, Übertragbarkeit20
  
Sechster Teil  
Angehörige des öffentlichen Dienstes im Landtag  
  
Verwendung im öffentlichen Dienst21
Unvereinbarkeit von Amt und Mandat22
Rechte und Pflichten aus dem Beamtenverhältnis23
Wiederverwendung nach Beendigung des Mandats24
Dienstzeiten im öffentlichen Dienst25
Richter, Beschäftigte, Auszubildende26
  
Siebter Teil  
Fraktionen und fraktionslose Abgeordnete  
  
Fraktionen; Leistungen an fraktionslose Abgeordnete27
  
Achter Teil  
Änderung von Rechtsvorschriften, Übergangsregelungen, In-Kraft-Treten  
  
Übergangsregelung für die Angehörigen des öffentlichen Dienstes28
Landesrechtsstellungsgesetz29
Anrechnung von Zeiten für das Übergangsgeld30
Weitergeltung alten Rechts31
Versorgungsausgleich31a
Hilfskasse beim Landtag Nordrhein-Westfalen32
Besitzstandswahrung beim Übergangsgeld33
Besitzstandswahrung bei der Altersentschädigung, Optionsrecht34
Datenschutz35
In-Kraft-Treten36


/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/AbgG NRW,NW - Abgeordnetengesetz NRW/
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