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/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/AAÜG - Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz/Anhang/
Dokument
Anlage 2 AAÜG
Gesetz zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebiets (Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz - AAÜG)
Gesetz zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebiets (Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz - AAÜG)
Bundesrecht
Anhangteil
Anlage 2 AAÜG – Sonderversorgungssysteme
- 1.
Sonderversorgung der Angehörigen der Nationalen Volksarmee, eingeführt mit Wirkung vom 1. Juli 1957.
- 2.
Sonderversorgung der Angehörigen der Deutschen Volkspolizei, der Organe der Feuerwehr und des Strafvollzugs, eingeführt mit Wirkung vom 1. Januar 1953.
- 3.
Sonderversorgung der Angehörigen der Zollverwaltung der DDR, eingeführt mit Wirkung vom 1. November 1970.
- 4.
Sonderversorgung der Angehörigen des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit/Amtes für Nationale Sicherheit, eingeführt mit Wirkung vom 1. Januar 1953.
Zu Anlage 2: Geändert durch G vom 11. 11. 1996 (BGBl I S. 1674).
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/AAÜG - Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz/Anhang/
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