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- §§ 1 - 62b, Erster Teil - Wahlen zu den Gemeinderäten
- §§ 6 - 16b, Dritter Abschnitt - Wählerverzeichnis und Wahlschein
Aktueller Ordner
- § 6 KWO, Führung des Wählerverzeichnisses
- § 6a KWO, Eintragung der Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis
- § 6b KWO, Zuständigkeiten für die Eintragung in das Wählerverzeichnis
- § 6c KWO, Verfahren für die Eintragung in das Wählerverzeichnis auf Antrag
- § 7 KWO, Benachrichtigung der Wahlberechtigten
- § 8 KWO, Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung vo...
- § 9 KWO, Einsicht in das Wählerverzeichnis
- § 10 KWO, Einspruch gegen das Wählerverzeichnis und Beschwerde
- § 11 KWO, Berichtigung des Wählerverzeichnisses
- § 12 KWO, Abschluss des Wählerverzeichnisses
- § 12a KWO, Voraussetzungen für die Erteilung von Wahlscheinen
- § 13 KWO, Zuständige Behörde, Form des Wahlscheins
- § 14 KWO, Wahlscheinanträge
- § 15 KWO, Erteilung von Wahlscheinen
- § 16 KWO, Erteilung von Wahlscheinen an bestimmte Personengruppen
- § 16a KWO, Vermerk im Wählerverzeichnis
- § 16b KWO, Einspruch gegen die Versagung des Wahlscheins und Beschwerde