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Niedersächsisches Nachbarrechtsgesetz (NNachbG)
Landesrecht Niedersachsen
Titel: Niedersächsisches Nachbarrechtsgesetz (NNachbG)
Normgeber: Niedersachsen
Amtliche Abkürzung: NNachbG
Gliederungs-Nr.: 40400010000000
Normtyp: Gesetz

Niedersächsisches Nachbarrechtsgesetz (NNachbG)

Vom 31. März 1967 (Nds. GVBl. S. 91 - VORIS 40400 01 00 00 000 -)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2014 (Nds. GVBl. S. 206)

Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Inhaltsübersicht (1) §§
  
Erster Abschnitt  
Allgemeine Vorschriften  
  
Begriff des Nachbarn1
Verjährung2
  
Zweiter Abschnitt  
Nachbarwand  
  
Begriff der Nachbarwand3
Einvernehmen mit dem Nachbarn4
Beschaffenheit der Nachbarwand5
Ansprüche des Nachbarn6
Anbau an die Nachbarwand7
Anzeige des Anbaues8
Abbruch an der Nachbarwand9
Unterhaltung der Nachbarwand10
Beseitigen der Nachbarwand vor dem Anbau11
Erhöhen der Nachbarwand12
Verstärken der Nachbarwand13
Schadensersatz14
Erneuerung einer Nachbarwand15
  
Dritter Abschnitt  
Grenzwand  
  
Errichten einer Grenzwand16
Veränderung oder Abbruch einer Grenzwand17
Anbau an eine Grenzwand18
Anschluss bei zwei Grenzwänden19
Unterfangen einer Grenzwand20
Einseitige Grenzwand21
Nachträgliche Wärmedämmung einer Grenzwand21a
Über die Grenze gebaute Wand22
  
Vierter Abschnitt  
Fenster- und Lichtrecht  
  
Umfang und Inhalt23
Ausnahmen24
Ausschluss des Beseitigungsanspruches25
  
Fünfter Abschnitt  
Bodenerhöhungen  
  
 26
  
Sechster Abschnitt  
Einfriedung  
  
Einfriedungspflicht27
Beschaffenheit der Einfriedung28
Einfriedungspflicht des Störers29
Gemeinsame Einfriedung auf der Grenze30
Abstand von der Grenze31
(weggefallen)32
Ausschluss von Beseitigungsansprüchen33
Kosten34
Errichtungskosten in besonderen Fällen35
Benutzung und Unterhaltung der gemeinschaftlichen Einfriedung36
Anzeigepflicht37
  
Siebenter Abschnitt  
Wasserrechtliches Nachbarrecht  
  
Veränderung des Grundwassers38
Wild abfließendes Wasser39
Hinderung des Zuflusses40
Wiederherstellung des früheren Zustandes41
Anzeigepflicht42
Schadensersatz43
Rechtsausübung im Notstand44
  
Achter Abschnitt  
Dachtraufe  
  
Traufwasser45
Anbringen von Sammel- und Abflusseinrichtungen46
  
Neunter Abschnitt  
Hammerschlags- und Leiterrecht  
  
Inhalt und Umfang47
Nutzungsentschädigung48
  
Zehnter Abschnitt  
Höherführen von Schornsteinen  
  
 49
  
Elfter Abschnitt  
Grenzabstände für Pflanzen, ausgenommen Waldungen  
  
Grenzabstände für Bäume und Sträucher50
Bestimmung des Abstandes51
Ausnahmen52
Anspruch auf Beseitigen oder Zurückschneiden53
Ausschluss des Anspruches auf Beseitigen oder Zurückschneiden54
Bei In-Kraft-Treten des Gesetzes vorhandene Pflanzen - Außenbereich55
Ersatzanpflanzungen56
Nachträgliche Grenzänderungen57
  
Zwölfter Abschnitt  
Grenzabstände für Waldungen  
  
Grenzabstände58
Beseitigungsanspruch59
Bewirtschaftung von Wald60
  
Dreizehnter Abschnitt  
Grenzabstände für Gebäude im Außenbereich  
  
Größe des Abstandes61
Ausschluss des Beseitigungsanspruches62
  
Vierzehnter Abschnitt  
Schlussbestimmungen  
  
Übergangsvorschriften63
Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes64
Außer-Kraft-Treten älteren Rechtes65
In-Kraft-Treten des Gesetzes66
(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Niedersachsen/NNachbG,NI - Niedersächsisches Nachbarrechtsgesetz/
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