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- NBesG,NI - Niedersächsisches Besoldungsgesetz
- §§ 1 - 21, Erster Teil - Allgemeine Vorschriften
Aktueller Ordner
- § 1 NBesG, Geltungsbereich
- § 2 NBesG, Bestandteile der Besoldung
- § 3 NBesG, Regelung durch Gesetz, Anpassung der Besoldung
- § 4 NBesG, Anspruch auf Besoldung
- § 5 NBesG, Zuordnung von Funktionen zu Ämtern und von Ämtern zu Besoldungsgruppen
- § 6 NBesG, Dienstpostenbewertung, Einweisung in und Verteilung der Planstellen
- § 7 NBesG, Höhe des Grundgehalts
- § 8 NBesG, Besoldung bei Verleihung eines anderen Amtes oder Übertragung einer anderen Funktion
- § 9 NBesG, Weitergewährung der Besoldung bei Versetzung in den einstweiligen Ruhestand, bei Entla...
- § 10 NBesG, Besoldung bei mehreren Hauptämtern
- § 11 NBesG, Besoldung bei Teilzeitbeschäftigung, Altersteilzeit und Beurlaubung zur Betreuung, Pf...
- § 12 NBesG, Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit
- § 13 NBesG, Kürzung der Besoldung bei Versorgung durch eine zwischenstaatliche oder überstaatlich...
- § 14 NBesG, Verlust des Anspruchs auf Besoldung bei schuldhaftem Fernbleiben vom Dienst
- § 15 NBesG, Anrechnung anderer Einkünfte auf die Besoldung
- § 16 NBesG, Anrechnung von Sachbezügen auf die Besoldung, Dienstkleidungszuschuss
- § 17 NBesG, Abtretung von Bezügen, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
- § 18 NBesG, Verjährung von Ansprüchen
- § 19 NBesG, Rückforderung von Bezügen
- § 20 NBesG, Aufwandsentschädigungen, sonstige Geldzuwendungen
- § 21 NBesG, Zahlungsweise