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Verordnung über die Erfassung und Übermittlung von Daten für die Träger der Sozialversicherung (Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung - DEÜV)
Bundesrecht
Titel: Verordnung über die Erfassung und Übermittlung von Daten für die Träger der Sozialversicherung (Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung - DEÜV)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DEÜV
Gliederungs-Nr.: 860-4-1-12
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung über die Erfassung und Übermittlung von Daten für die Träger der Sozialversicherung
(Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung - DEÜV)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2006 (BGBl. I S. 152)

Zuletzt geändert durch Artikel 28 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2759)

Redaktionelle Inhaltsübersicht §§
  
Erster Abschnitt  
Allgemeines  
  
Grundsatz1
Meldepflichtige2
Zu meldender Personenkreis3
(weggefallen)4
Allgemeine Vorschriften5
  
Zweiter Abschnitt  
Allgemeine Vorschriften für Meldungen der Arbeitgeber  
  
Erster Unterabschnitt  
Meldungen  
  
Anmeldung6
Sofortmeldung7
Abmeldung8
Meldung bei Eintritt eines Insolvenzereignisses8a
Unterbrechungsmeldung9
Jahresmeldung10
Meldung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt11
Meldungen von Arbeitsentgelt bei flexiblen Arbeitszeitregelungen11a
Meldung von Arbeitsentgelten bei Mehrfachbeschäftigung auf Anforderung der Einzugsstelle11b
Sonstige Meldungen12
Meldungen für geringfügig Beschäftigte13
  
Zweiter Unterabschnitt  
Korrektur von Meldungen  
  
Stornierung14
(weggefallen)15
  
Dritter Abschnitt  
Meldungen der Arbeitgeber durch Datenübertragung  
  
Erster Unterabschnitt  
Allgemeines  
  
Technische Standards für die Meldeverfahren16
Datenübertragungsverfahren17
  
Zweiter Unterabschnitt  
Systemprüfung  
  
(weggefallen)18
Antrag19
Systemprüfung20
Zulassungsbescheid21
Gemeinsame Grundsätze22
Testverfahren22a
  
Dritter Unterabschnitt  
Durchführung der Datenübertragung  
  
Annahmestelle, Zeitpunkt23
(weggefallen)24
Unterrichtung des Arbeitnehmers25
  
Vierter Abschnitt  
Beitragsnachweisverfahren  
  
Beitragsnachweise26
(weggefallen)27
(weggefallen)28
  
Fünfter Abschnitt  
Sonderregelungen  
  
(weggefallen)29
(weggefallen)30
Sonderregelungen31
  
Sechster Abschnitt  
Übernahme und Weiterleitung der Meldungen durch die Sozialversicherungsträger  
  
(weggefallen)32
Übernahme und Prüfung der Daten durch die Einzugsstellen33
(weggefallen)34
(weggefallen)35
Aufgaben der Datenstelle der Rentenversicherung36
(weggefallen)37
  
Siebter Abschnitt  
Meldung von Entgeltersatzleistungen, Anrechnungszeiten, Zeiten des Wehr- und Zivildienstes und Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung  
  
Entgeltersatzleistungen38
Anrechnungszeiten, Sperrzeiten39
Zeiten des Wehr- und Zivildienstes40
Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung40a
Zeiten des Bezuges von Übergangsgebührnissen40b
  
Achter Abschnitt  
Ordnungswidrigkeiten  
  
Ordnungswidrigkeiten41
  
Neunter Abschnitt  
Beitragsnachweisverfahren für sonstige Beiträge  
  
Beitragsnachweisverfahren für sonstige Beiträge42


/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/DEÜV - Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung/
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