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- Art. 11 BayJG, Jagdgenossenschaft anzeigen
- Art. 27 BayJG, Verfahren anzeigen
- Art. 28 BayJG, Jägerprüfung, Falknerprüfung, Jagdschein anzeigen
- Art. 29 BayJG, Sachliche Gebote und Verbote anzeigen
- Art. 47a BayJG, Verfahren in Wild- und Jagdschadenssachen anzeigen
- BayJG,BY - Bayerisches Jagdgesetz anzeigen
- Art. 1 BayJG, Gesetzeszweck anzeigen
- Art. 2 BayJG, Staatliche Aufsicht und Förderung anzeigen
- Art. 3 BayJG, Feststellung der Jagdreviere anzeigen
- Art. 4 BayJG, Gestaltung der Jagdreviere anzeigen
- Art. 5 BayJG, Pachtpreisregelung und Entschädigung bei Angliederung von Flächen anzeigen
- Art. 6 BayJG, Befriedete Bezirke; Ruhen der Jagd anzeigen
- Art. 7 BayJG, Verantwortlicher Revierinhaber anzeigen
- Art. 8 BayJG, Eigenjagdreviere anzeigen
- Art. 9 BayJG, Staatsjagdreviere anzeigen
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