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- Art. 40 BayJG, Inhalt des Jagdschutzes; Pflicht zur Ausübung des Jagdschutzes anzeigen
- Art. 41 BayJG, Jagdschutzberechtigte anzeigen
- Art. 42 BayJG, Aufgaben und Befugnisse der Jagdschutzberechtigten anzeigen
- Art. 43 BayJG, Natürliche Äsung; Fütterung des Wildes anzeigen
- Art. 44 BayJG, Verhinderung übermäßigen Wildschadens auf eingezäunten Waldflä... anzeigen
- Art. 45 BayJG, Erstattungsausschluss anzeigen
- Art. 46 BayJG, Ersatz weiterer Wildschäden anzeigen
- Art. 47 BayJG, Ermächtigungen anzeigen
- Art. 47a BayJG, Verfahren in Wild- und Jagdschadenssachen anzeigen
- Art. 48 BayJG, Überwachung des Wildhandels anzeigen
- Art. 49 BayJG, Jagdbehörden, Jagdberater anzeigen
- Art. 50 BayJG, Jagdbeirat anzeigen
- Art. 51 BayJG, Vereinigungen der Jäger anzeigen
- Art. 52 BayJG, Sachliche Zuständigkeit anzeigen
- Art. 53 BayJG, Örtliche Zuständigkeit anzeigen
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