Schnelle Seitennavigation
zu Dokumentzu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation
/Gesetze des Bundes und der Länder/Hamburg/AbgG,HH - Abgeordnetengesetz/§§ 16 - 17, Dritter Abschnitt - Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen/
Dokument
§ 17 AbgG
Hamburgisches Abgeordnetengesetz
Hamburgisches Abgeordnetengesetz
Landesrecht Hamburg
Dritter Abschnitt – Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen
§ 17 AbgG – Anrechnung mehrerer Versorgungsansprüche
Die Altersentschädigung nach § 11 ermäßigt sich um den Betrag, um den sich während der Zeit der Mitgliedschaft in der Bürgerschaft Versorgungsansprüche aus einem Amtsverhältnis, aus der Mitgliedschaft im Europäischen Parlament oder im Deutschen Bundestag erhöhen.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Hamburg/AbgG,HH - Abgeordnetengesetz/§§ 16 - 17, Dritter Abschnitt - Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen/
Direkter Link zu diesem Dokument:
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=170142,18,19960901
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=170142,18,19960901
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.
Keine Zitierungen vorhanden.