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/Gesetze des Bundes und der Länder/Schleswig-Holstein/AG-SGB II/BKGG,SH - Ausführungsgesetz-SGB II/BKGG/§§ 1 - 4, Abschnitt I - Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch/
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§ 3 AG-SGB II/BKGG
Gesetz zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des § 6b Bundeskindergeldgesetz (AG-SGB II/BKGG)
Gesetz zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des § 6b Bundeskindergeldgesetz (AG-SGB II/BKGG)
Landesrecht Schleswig-Holstein
Abschnitt I – Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
§ 3 AG-SGB II/BKGG – Heranziehung von amtsfreien Gemeinden und Ämtern durch die Kreise
(1) Die Kreise können bestimmen, dass kreisangehörige amtsfreie Gemeinden und Ämter den Kreisen obliegende Aufgaben nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 des SGB II durchführen und dabei im Namen des Kreises entscheiden; für die Durchführung der Aufgaben können die Kreise Richtlinien erlassen und Weisungen erteilen. § 19a des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit bleibt unberührt.
(2) Absatz 1 gilt entsprechend, soweit ein Kreis nach § 6a des SGB II als Träger der Leistungen nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 SGB II zugelassen ist.
(3) Werden Aufgaben nach den Absätzen 1 oder 2 von den amtsfreien Gemeinden und Ämtern durchgeführt, gilt für die Erstattung von Aufwendungen § 91 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Schleswig-Holstein/AG-SGB II/BKGG,SH - Ausführungsgesetz-SGB II/BKGG/§§ 1 - 4, Abschnitt I - Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch/
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http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=4406805,4,20180601
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