Schnelle Seitennavigation
zu Dokumentzu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation
/Gesetze des Bundes und der Länder/Mecklenburg-Vorpommern/VerfVerInkG,MV - VerfassungsgebungsG/
Dokument
§ 3 VerfVerInkG
Gesetz über die Verabschiedung und das In-Kraft-Treten der Verfassung von Mecklenburg-Vorpommern
Gesetz über die Verabschiedung und das In-Kraft-Treten der Verfassung von Mecklenburg-Vorpommern
Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern
§ 3 VerfVerInkG
Wird die Verfassung gemäß § 1 Abs. 1 im Volksentscheid von der Mehrheit der an der Abstimmung teilnehmenden Stimmberechtigten gebilligt, so wird dies im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet. In diesem Fall tritt die Verfassung mit Beendigung der ersten Wahlperiode des Landtages endgültig in Kraft.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Mecklenburg-Vorpommern/VerfVerInkG,MV - VerfassungsgebungsG/
Direkter Link zu diesem Dokument:
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=188274,4
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=188274,4
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.
Keine Zitierungen vorhanden.