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Beamtengesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Landesbeamtengesetz - LBG M-V)
Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern
Titel: Beamtengesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Landesbeamtengesetz - LBG M-V)
Normgeber: Mecklenburg-Vorpommern
Amtliche Abkürzung: LBG M-V
Gliederungs-Nr.: 2030-11
Normtyp: Gesetz

Beamtengesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern
(Landesbeamtengesetz - LBG M-V)

GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 2030 - 11

Vom 17. Dezember 2009 (GVOBl. M-V S. 687)  (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 11. Mai 2021 (GVOBl. M-V S. 600)

Inhaltsübersicht §§
  
Abschnitt 1  
Allgemeine Vorschriften  
  
Geltungsbereich1
Verleihung der Dienstherrnfähigkeit durch Satzung (§ 2 BeamtStG)2
Oberste Dienstbehörden, Dienstvorgesetzter, Vorgesetzter3
  
Abschnitt 2  
Beamtenverhältnis  
  
Vorbereitungsdienst (§ 4 BeamtStG)4
Ehrenbeamte (§ 5 BeamtStG)5
Beamte auf Zeit (§ 6 BeamtStG)6
Zulassung von Ausnahmen für die Berufung in das Beamtenverhältnis (§ 7 BeamtStG)7
Zuständigkeit für die Ernennung, Wirkung der Ernennung (§ 8 BeamtStG)8
Stellenausschreibung, gesundheitliche Eignung genetische Untersuchungen (§ 9 BeamtStG)9
Feststellung der Nichtigkeit von Ernennungen, Verbot der Führung der Dienstgeschäfte (§ 11 BeamtStG)10
Rücknahme von Ernennungen (§ 12 BeamtStG)11
  
Abschnitt 3  
Laufbahnen  
  
Befähigung (§ 7 BeamtStG)12
Zuverlässigkeitsüberprüfung12a
Laufbahn13
Zugangsvoraussetzungen zu den Laufbahnen14
Bei einem anderen Dienstherrn erworbene Vorbildung und Laufbahnbefähigung15
Erwerb der Laufbahnbefähigung aufgrund des Gemeinschaftsrechts und aufgrund in Drittstaaten erworbener Berufsqualifikationen16
Erwerb der Befähigung als anderer Bewerber17
Einstellung18
Höchstaltersgrenzen18a
Höchstaltersgrenzen bei Dienstherrnwechsel18b
Probezeit (§ 10 BeamtStG)19
Beförderung20
Beamtenverhältnis auf Probe in Ämtern mit leitender Funktion21
Fortbildung22
Benachteiligungsverbot, Nachteilsausgleich23
Laufbahnwechsel24
Laufbahnverordnungen25
Ausbildungs- und Prüfungsordnungen26
  
Abschnitt 4  
Landesinterne Abordnung, Versetzung und Umbildung von Körperschaften  
  
Grundsätze für Abordnung und Versetzung, Umbildung von Körperschaften27
Abordnung (§ 14 BeamtStG)28
Versetzung (§ 15 BeamtStG)29
  
Abschnitt 5  
Beendigung des Beamtenverhältnisses  
  
Unterabschnitt 1  
Entlassung und Verlust der Beamtenrechte  
  
Entlassung kraft Gesetzes (§ 22 BeamtStG)30
Entlassung durch Verwaltungsakt (§ 23 BeamtStG)31
Zuständigkeit, Verfahren und Wirkung der Entlassung32
Wirkung des Verlustes der Beamtenrechte und eines Wiederaufnahmeverfahrens (§ 24 BeamtStG)33
Gnadenrecht34
Aufwendungsersatz für Fortbildungen34a
  
Unterabschnitt 2  
Ruhestand und einstweiliger Ruhestand  
  
Ruhestand wegen Erreichen der Regelaltersgrenze (§ 25 BeamtStG)35
Ruhestand auf Antrag36
Einstweiliger Ruhestand (§ 30 BeamtStG)37
Einstweiliger Ruhestand bei Umbildung von Körperschaften (§ 18 BeamtStG)38
Einstweiliger Ruhestand bei Umbildung und Auflösung von Behörden (§ 31 BeamtStG)39
Beginn des einstweiligen Ruhestandes40
  
Unterabschnitt 3  
Dienstunfähigkeit  
  
Verfahren bei Dienstunfähigkeit (§ 26 BeamtStG)41
Ruhestand bei Beamtenverhältnis auf Probe (§ 28 BeamtStG)42
Wiederherstellung der Dienstfähigkeit (§ 29 BeamtStG)43
Ärztliche Untersuchung44
Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit (§ 27 BeamtStG)45
  
Unterabschnitt 4  
Gemeinsame Bestimmungen für den Ruhestand  
  
Zuständigkeiten und Wirksam werden46
  
Abschnitt 6  
Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis  
  
Unterabschnitt 1  
Allgemeines  
  
Verschwiegenheitspflicht, Aussagegenehmigung (§ 37 BeamtStG)47
Diensteid (§ 38 BeamtStG)48
Verbot der Führung der Dienstgeschäfte (§ 39 BeamtStG)49
Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken (§ 42 BeamtStG)50
Dienstvergehen von Ruhestandsbeamten (§ 47 BeamtStG)51
Schadensersatz (§ 48 BeamtStG)52
Übergang von Schadenersatzansprüchen53
Befreiung und Ausschluss von Amtshandlungen54
Fernbleiben vom Dienst, Erkrankung55
Wohnungswahl, Dienstwohnung56
Aufenthalt in erreichbarer Nähe57
Dienstkleidungsvorschriften, Kennzeichnungspflicht58
Amtsbezeichnung59
Jubiläumszuwendung60
Dienstliche Beurteilung, Dienstzeugnis61
  
Unterabschnitt 2  
Arbeitszeit und Urlaub  
  
Regelmäßige Arbeitszeit, Bereitschaftsdienst, Mehrarbeit62
Teilzeitbeschäftigung, Allgemeine Bestimmungen (§ 43 BeamtStG)63
Umfang der Teilzeitbeschäftigung, Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen64
Kurzzeitige Verhinderung, Pflegezeit64a
Familienpflegezeit64b
Teilzeitbeschäftigung zur Sicherung des Wissenstransfers65
Urlaub ohne Dienstbezüge, Urlaub zur Betreuung und Pflege66
Höchstdauer von Urlaub ohne Dienstbezüge und unterhälftiger Teilzeitbeschäftigung67
Erholungsurlaub, Sonderurlaub (§ 44 BeamtStG)68
Wahlvorbereitungs- und Mandatsurlaub69
  
Unterabschnitt 3  
Nebentätigkeit, Tätigkeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses  
  
Nebentätigkeit70
Pflicht zur Übernahme einer Nebentätigkeit71
Anzeigefreie Nebentätigkeiten (§ 40 BeamtStG)72
Verbot einer Nebentätigkeit73
Ausübung von Nebentätigkeiten74
Verfahren75
Rückgriffsanspruch des Beamten76
Erlöschen der mit dem Hauptamt verbundenen Nebentätigkeiten77
Verordnungsermächtigung78
Tätigkeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses (§ 41 BeamtStG)79
  
Unterabschnitt 4  
Fürsorge  
  
Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen80
Mutterschutz, Elternzeit (§ 46 BeamtStG)81
Arbeitsschutz82
Ersatz von Sachschäden83
Erfüllung durch den Dienstherrn bei Schmerzensgeldansprüchen83a
Verzinsung, Abtretung, Verpfändung, Aufrechnung, Zurückbehaltung, Belassung und Rückforderung von Leistungen83b
  
Unterabschnitt 5  
Personalakten (§ 50 BeamtStG)  
  
Verarbeitung personenbezogener Daten, Führung und Inhalt der Personalakten sowie Zugang zu Personalakten84
Beihilfeunterlagen85
Anhörung86
Auskunft an den betroffenen Beamten87
Übermittlung von Personalakten und Auskunft aus Personalakten88
Entfernung von Unterlagen aus Personalakten89
Aufbewahrung von Personalakten90
Automatisierte Verarbeitung von Personalakten91
  
Abschnitt 7  
Berufsvertretungen und Verbände  
  
Beteiligung der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände und der kommunalen Landesverbände (§ 53 BeamtStG)92
  
Abschnitt 8  
Landesbeamtenausschuss  
  
Errichtung93
Mitglieder94
Rechtsstellung der Mitglieder95
Aufgaben des Landesbeamtenausschusses; Unterausschüsse96
Geschäftsordnung und Verfahren97
Beschlüsse98
Beweiserhebung, Amtshilfe99
Geschäftsstelle100
  
Abschnitt 9  
Beschwerdeweg und Rechtsschutz  
  
Anträge und Beschwerden101
Verwaltungsrechtsweg (§ 54 BeamtStG)102
Vertretung des Dienstherrn103
Zustellung von Verfügungen und Entscheidungen104
  
Abschnitt 10  
Besondere Vorschriften für einzelne Beamtengruppen  
  
Allgemeines105
  
Unterabschnitt 1  
Landtag  
  
Beamte beim Landtag106
  
Unterabschnitt 2  
Polizeivollzug  
  
Laufbahnen der Polizeivollzugsbeamten107
Altersgrenze108
Gesundheitliche Vorsorge, Polizeidienstunfähigkeit109
Gemeinschaftsunterkunft110
Dienstkleidung, äußeres Erscheinungsbild, Ersatz von Sachschäden111
Heilfürsorge112
Verbot politischer Betätigung in Uniform113
  
Unterabschnitt 3  
Feuerwehren  
  
Beamte der Fachrichtung Feuerwehrdienst114
  
Unterabschnitt 4  
Strafvollzug  
  
Beamte des Strafvollzugsdienstes115
  
Unterabschnitt 5  
Körperschaften  
  
Zuständigkeiten116
  
Unterabschnitt 6  
Hochschulpersonal  
  
Wissenschaftliches und künstlerisches Personal der Hochschulen117
  
Abschnitt 11  
Übergangs- und Schlussvorschriften  
  
Weitergeltung von Vorschriften des Bundes118
Verwaltungsvorschriften119
Übergangsregelungen für Beamte auf Probe120
Übergangsregelungen für den Landesbeamtenausschuss121
Übergangsregelung für Altersteilzeit und langfristigen Urlaub122
Übergangsregelung für kommunale Wahlbeamte123
Übergangsregelung für vorhandene Laufbahnbefähigungen124
Übergangsregelung für vorhandene Regelungen über Laufbahngruppen und Laufbahnbefähigungen125
Übergangsregelung für erlassene Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsordnungen126
Übergangsregelung für Beamte in der Erprobungszeit für Ämter mit leitender Funktion127
Übergangsregelung für Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes128
(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Beamtenrechtsneuordnungsgesetzes vom 17. Dezember 2009 (GVOBl. M-V S. 687)



/Gesetze des Bundes und der Länder/Mecklenburg-Vorpommern/LBG M-V,MV - Landesbeamtengesetz/
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