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Hamburgisches Krankenhausgesetz (HmbKHG)
Landesrecht Hamburg
Titel: Hamburgisches Krankenhausgesetz (HmbKHG)
Normgeber: Hamburg
Amtliche Abkürzung: HmbKHG
Gliederungs-Nr.: 2126-1
Normtyp: Gesetz

Hamburgisches Krankenhausgesetz (HmbKHG)

Vom 17. April 1991 (HmbGVBl. S. 127)

Zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 17. Dezember 2018 (HmbGVBl. 2019 S. 5)

Inhaltsübersicht§§
  
Erster Abschnitt 
Allgemeine Vorschriften 
  
Ziel des Gesetzes1
Geltungsbereich2
Notfallversorgung im Krankenhaus, Einsatz- und Alarmpläne3
Krankenhaushygiene4
Aufbewahrung von Patientenakten, Dauer der Speicherung von Patientendaten4a
Krankenhausaufsicht5
Soziale Beratung und Entlassungsmanagement6
Beschwerdemöglichkeiten für Patientinnen und Patienten6a
Qualitätssicherung, Patientensicherheit, Qualitätstransparenz6b
Kind im Krankenhaus6c
Menschen mit Behinderung im Krankenhaus6d
  
Zweiter Abschnitt 
Patientendatenschutz 
  
Grundsatz7
Erhebung und Speicherung von Patientendaten8
(weggefallen)9
Verwendung von Patientendaten innerhalb des Krankenhauses10
Offenlegung von Patientendaten11
Forschungsvorhaben und Sammlungen von Proben12
Auskunft und Akteneinsicht13
Beschränkung der Informationspflicht13a
Beschränkung der Benachrichtigungspflicht13b
Löschung von Patientendaten14
  
Dritter Abschnitt 
Krankenhaus- und Investitionsplanung 
  
Krankenhausplan15
Aufnahme in den Krankenhausplan15a
Rücknahme und Widerruf der Aufnahme in den Krankenhausplan15b
Investitionsprogramm16
Mitwirkung der Beteiligten17
Landesausschuss für Krankenhaus- und Investitionsplanung18
  
Vierter Abschnitt 
Förderung von Krankenhäusern und Investitionsverträge 
  
Allgemeine Förderungsvorschriften19
Zweckbindung der Fördermittel20
Einzelförderung von Investitionen21
Pauschale Förderung22
Förderung der Nutzung von Anlagegütern23
Förderung von Anlauf- und Umstellungskosten sowie Grundstückskosten24
Förderung von Lasten aus Investitionsdarlehn25
Ausgleich für Eigenmittel26
Förderung bei Schließung der Umstellung von Krankenhäusern27
(weggefallen)28
Abschluss- und Rechnungsprüfung29
  
Fünfter Abschnitt 
Ordnungswidrigkeiten 
  
Ordnungswidrigkeiten30
  
Sechster Abschnitt 
Schlussvorschrift 
  
Außer-Kraft-Treten von Vorschriften31


/Gesetze des Bundes und der Länder/Hamburg/HmbKHG,HH - Hamburgisches Krankenhausgesetz/
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