Schnelle Seitennavigation
zu Dokumentzu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation
/Gesetze des Bundes und der Länder/Hamburg/HBauO,HH - Hamburgische Bauordnung/§§ 58 - 79, Fünfter Teil - Bauaufsichtsbehörden, Verfahren/§§ 74 - 79, Dritter Abschnitt - Bauaufsichtliche Maßnahmen, Bauüberwachung, Baulasten/
Dokument
§ 74b HBauO
Hamburgische Bauordnung (HBauO)
Hamburgische Bauordnung (HBauO)
Landesrecht Hamburg
Fünfter Teil – Bauaufsichtsbehörden, Verfahren → Dritter Abschnitt – Bauaufsichtliche Maßnahmen, Bauüberwachung, Baulasten
§ 74b HBauO – Verbot unrechtmäßig gekennzeichneter Bauprodukte
Sind Bauprodukte entgegen § 22 mit dem Ü-Zeichen gekennzeichnet, kann die Bauaufsichtsbehörde die Verwendung dieser Bauprodukte untersagen und deren Kennzeichnung entwerten oder beseitigen lassen.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Hamburg/HBauO,HH - Hamburgische Bauordnung/§§ 58 - 79, Fünfter Teil - Bauaufsichtsbehörden, Verfahren/§§ 74 - 79, Dritter Abschnitt - Bauaufsichtliche Maßnahmen, Bauüberwachung, Baulasten/
Direkter Link zu diesem Dokument:
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=1540888,100
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=1540888,100
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.
Keine Zitierungen vorhanden.