Schnelle Seitennavigation
zu Dokumentzu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation
/Gesetze des Bundes und der Länder/Hamburg/HmbPSchG,HH - Hamburgisches Passivraucherschutzgesetz/
Dokument
§ 6 HmbPSchG
Hamburgisches Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit (Hamburgisches Passivraucherschutzgesetz - HmbPSchG)
Hamburgisches Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit (Hamburgisches Passivraucherschutzgesetz - HmbPSchG)
Landesrecht Hamburg
§ 6 HmbPSchG – Berichterstattung des Senats
Der Senat berichtet der Bürgerschaft alle drei Jahre über die Anwendung und die Auswirkungen dieses Gesetzes.
Zu § 6: Geändert durch G vom 15. 12. 2009 (HmbGVBl. S. 506).
/Gesetze des Bundes und der Länder/Hamburg/HmbPSchG,HH - Hamburgisches Passivraucherschutzgesetz/
Direkter Link zu diesem Dokument:
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=3209338,7
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=3209338,7
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.
Keine Zitierungen vorhanden.