Schnelle Seitennavigation

zu Suchergebnis
zu Sucheinschränkungen
zu Suchergebnis-Funktionen
zu Trefferseitennavigation
zu Verlauf der Suchen
zu Seitennavigation

Suchergebnis Funktionen

Weitere Optionen

zu Seitennavigation

Suchergebnis

Zitierungen zu § 6 EFZG, Forderungsübergang bei Dritthaftung,
Dokumente 1 - 5 von 5
  • § 5 AAG, Abtretung

    Normgeber: Bund,  Gilt ab: 01.01.2006

    Titel: Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung (Aufwendungsausgleichsgesetz - AAG) Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung: AAG Gliederungs-Nr.: 800-19-4 Normtyp: Gesetz § 5 ...

  • § 54c AFG

    Normgeber: Bund,  Gilt ab: 28.03.1997

    Zweiter Abschnitt – Beschäftigung und Arbeitsmarkt → Fünfter Unterabschnitt – Förderung der Arbeitsaufnahme und der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit Titel: Arbeitsförderungsgesetz (AFG) Normgeber: Bund Amtliche ...

  • § 7 EFZG, Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers

    Normgeber: Bund,  Gilt ab: 01.06.1994

    Titel: Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz) Normgeber: Bund Redaktionelle Abkürzung: EFZG Gliederungs-Nr.: 800-19-3 Normtyp: Gesetz

  • § 9 EFZG, Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation

    Normgeber: Bund,  Gilt ab: 01.07.2001

    Titel: Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz) Normgeber: Bund Redaktionelle Abkürzung: EFZG Gliederungs-Nr.: 800-19-3 Normtyp: Gesetz

  • § 83a SVG, Erstattung des fortgezahlten Arbeitsentgelts an den Arbeitgeber

    Normgeber: Bund,  Gilt ab: 09.08.2019

    Teil 3 – Beschädigtenversorgung → Abschnitt 1 – Versorgung beschädigter Soldaten nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses, gleichgestellter Zivilpersonen und ihrer Hinterbliebenen Titel: Gesetz über die Versorgung ...